{"id":1468,"date":"2018-12-16T17:53:46","date_gmt":"2018-12-16T16:53:46","guid":{"rendered":"http:\/\/wkge-en.de\/wkge\/?page_id=1468"},"modified":"2018-12-16T17:56:50","modified_gmt":"2018-12-16T16:56:50","slug":"fortbildung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wkge-en.de\/wkge\/unsere-schule\/schulprogramm\/transparente-schule\/fortbildung\/","title":{"rendered":"Fortbildung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"1468\" class=\"elementor elementor-1468 elementor-bc-flex-widget\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-54467c3 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"54467c3\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-f7faf58\" data-id=\"f7faf58\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0f368e1 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"0f368e1\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Fortbildung<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-5a79d27 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"5a79d27\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-52de683\" data-id=\"52de683\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-387f1cb elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"387f1cb\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"region region-content\"><div id=\"block-system-main\" class=\"block block-system\"><div class=\"content\"><div id=\"node-37\" class=\"node node-book clearfix\"><div class=\"content clearfix\"><div class=\"field field-name-body field-type-text-with-summary field-label-hidden\"><div class=\"field-items\"><div class=\"field-item even\"><p>Der selbstverst\u00e4ndlichen Verpflichtung zur Fortbildung kommt das Kollegium im Rahmen von vereinbarten Grunds\u00e4tzen nach.<\/p><h4><span class=\"mw-headline\">Grunds\u00e4tze der Fortbildung <\/span><\/h4><h4><span class=\"mw-headline\"> Fortbildung \u2013 Gesetzliche Grundlagen <\/span><\/h4><p>Alle Einzelentscheidungen und verabredeten Verfahrensregelungen zu Fortbildungsangelegenheiten an unserer Schule haben sich an den folgenden rechtlichen Vorgaben zu orientieren:<\/p><h4>\u00a7 57(3) des Schulgesetzes (SchulG)<\/h4><p class=\"rteindent1\">\u201eLehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und F\u00e4higkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsma\u00dfnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Genehmigung von Fortbildung w\u00e4hrend der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird.\u201c<\/p><h4>\u00a7 85 des Landesbeamtengesetzes (LBG)<\/h4><p class=\"rteindent1\">\u201eDer Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverh\u00e4ltnisses f\u00fcr das Wohl der Beamten und seiner Familie, auch f\u00fcr die Zeit nach Beendigung des Beamtenverh\u00e4ltnisses, zu sorgen. Er sch\u00fctzt ihn bei seiner amtlichen T\u00e4tigkeit und in seiner Stellung als Beamter; er hat durch geeignete Ma\u00dfnahmen f\u00fcr seine Fortbildung im Interesse des Dienstes zu sorgen.\u201c<\/p><h4>\u00a7 48(1) der Laufbahnverordnung (LVO)<\/h4><p class=\"rteindent1\">\u201eDie Beamten sind verpflichtet, sich fortzubilden, damit sie \u00fcber die Anforderungen ihrer Laufbahn unterrichtet bleiben und auch steigenden Anforderungen gewachsen sind.\u201c<\/p><p>Die hier unter Punkt 1 genannten Gesetze stellen die Grundlage daf\u00fcr dar, dass Lehrerinnen und Lehrer eine Fortbildungspflicht haben, um den sich \u00e4ndernden Anforderungen der schulischen Praxis gewachsen zu bleiben.<\/p><p>Dieser Fortbildungsverpflichtung k\u00f6nnen Lehrerinnen und Lehrer durch private Fortbildung sowie der Teilnahme an schulinternen Fortbildungen oder an Fortbildungsveranstaltungen weiterer Tr\u00e4ger nachkommen.<\/p><h4><span class=\"mw-headline\">Fortbildung: vorrangig schulinterne und arbeitsplatzbezogene Ausrichtung <\/span><\/h4><dl><dt>RdErl. d. MSJK v. 27.04.2004, Abs. 1.1<\/dt><\/dl><p class=\"rteindent1\">\u201eFortbildung, die insbesondere der Qualit\u00e4t schulischer Arbeit und der Weiterentwicklung der Einzelschule als System dient, ist vorrangig schulintern und arbeitsplatzbezogen auszurichten. Sie kann auch die Weiterentwicklung p\u00e4dagogischer und fachlicher Kenntnisse zum Ziel haben. (&#8230;) Schulinterne Lehrerfortbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt.\u201c<\/p><h4><span class=\"mw-headline\">Fortbildungsgrundsatz der Lehrerkonferenz <\/span><\/h4><p>In Zeiten, in denen auf der einen Seite Fortbildungsprogramme der Dienststelle, aber auch anderer Tr\u00e4ger, aus Kostenersparnisgr\u00fcnden gek\u00fcrzt und minimiert werden, auf der anderen Seite der Fortbildungsbedarf bei Lehrerinnen und Lehrern gerade auch unserer Schulform Gesamtschule eher zunimmt, muss es umso mehr im Interesse unserer Schule liegen, den Fortbildungsw\u00fcnschen der Kolleginnen und Kollegen so weit als m\u00f6glich entgegenzukommen.<\/p><h4><span class=\"mw-headline\">Auswahlkriterien <\/span><\/h4><p>Sollte trotz der oben genannten Vorgaben, die alle nicht gegen, sondern f\u00fcr die Wahrnehmung von Fortbildungsinteressen sprechen, an unserer Schule eine Auswahl unumg\u00e4nglich sein, so gibt die f\u00fcr Fortbildung (Fb) gebildete Teilkonferenz der Schulleiterin eine Empfehlung f\u00fcr eine Bef\u00fcrwortung eines Fortbildungsantrags anhand des folgenden Kriterienkataloges ab:<\/p><ul><li>Gibt es f\u00fcr diese Fb eine Empfehlung einer Fachkonferenz (FK)?<\/li><li>Gibt es andere Hinweise \/ Beschl\u00fcsse, die den Schluss nahe legen, dass die Teilnahme an dieser Fb eindeutig im schulischen Interesse liegt (z. B. Arbeit am Schulprogramm, Unterrichtsentwicklung, zentrale Abschlusspr\u00fcfungen, Zentralabitur)?<\/li><li>Geht es bei dieser Fb um inhaltliche Interessen des Frauenf\u00f6rderkonzeptes?<\/li><li>Werden Frauen angemessen bei der positiven Auswahl ber\u00fccksichtigt?<\/li><li>Sind Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte in besonderer Weise ber\u00fccksichtigt worden?<\/li><li>Sind die Kolleginnen und Kollegen vorrangig positiv ber\u00fccksichtigt worden, bei denen zuvor ein Antrag zu der gleichen Fortbildungsma\u00dfnahme abgelehnt worden ist?<\/li><li>Sind Kolleginnen und Kollegen bevorzugt ber\u00fccksichtigt worden, die im direkten Vergleich zu anderen Antragsstellern seit l\u00e4ngerer Zeit an keiner Fb teilgenommen haben?<\/li><li>Steht eine Fb in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer besonderen Funktion, die eine Kollegin oder ein Kollege an unserer Schule wahrnimmt, sodass diese Fb auch an bestimmte Personen gebunden sind?<\/li><li>Sind die F\u00e4cher prinzipiell bei der Fb \/ der Budgetierung gleicherma\u00dfen ber\u00fccksichtigt worden?<\/li><\/ul><p>In <b>\u00a7 59(6) SchulG<\/b> hei\u00dft es dazu:<\/p><p class=\"rteindent1\">\u201eDie Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gem\u00e4\u00df \u00a7 68 Abs. 3 Nr. 3 beschlossenen Grunds\u00e4tze \u00fcber Angelegenheiten der Fortbildung und wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Dazu geh\u00f6rt auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist nach \u00a7 69 Abs. 2 zu beteiligen.\u201c<\/p><h4><span class=\"mw-headline\">Fortbildungsplanung <\/span><\/h4><p>Die einzelne Schule entscheidet \u00fcber ihre Fortbildungsplanung, die als Teil des Schulprogramms (RdErl. d. MSJK v. 27.04.04, Abs. 3) die Schul- und Unterrichtsentwicklung konkret entlang den Fortbildungsanliegen ausrichtet sowie die Fachqualifikation einzelner Lehrerinnen und Lehrer umfasst. Schulische Fortbildungsplanung soll sich an den im Schulprogramm ausgewiesenen Entwicklungszielen orientieren und deren Realisierung unterst\u00fctzen.<\/p><p>Das Schulministerium legt dabei zuk\u00fcnftig die Schwerpunkte der Lehrerfortbildung fest. Im Rahmen der Fortbildungsplanung kommt daher der Unterrichtsentwicklung vor allem mit den Zielen Begabungsf\u00f6rderung im Kontext individueller F\u00f6rderung und Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung Priorit\u00e4t zu.<\/p><p>Eine systematische Planung der Fortbildung in der Schule sorgt f\u00fcr mehr Transparenz, f\u00fchrt zu Kontinuit\u00e4t und st\u00fctzt die Schulprogrammarbeit.<\/p><p>Die inhaltliche Gestaltung der Fortbildungen erfolgt unter Beteiligung des Kollegiums. Dabei soll es drei M\u00f6glichkeiten der Themenfindung und -festlegung geben:<\/p><ol><li>auf Fachkonferenzebene<\/li><li>auf Jahrgangsebene<\/li><li>auf Schulleitungsebene<\/li><\/ol><p>Schulinterne Veranstaltungen umfassen Aspekte zu fachlichen, didaktischen und methodischen, erzieherischen und organisatorischen Fragen sowie zur Evaluation des <strong class=\"selflink\">Schulprogramms<\/strong> und der Arbeit in Schule und Unterricht.<\/p><p>Das neue Schulgesetz setzt den Rahmen f\u00fcr die individuelle F\u00f6rderung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler und f\u00fcr die eigenverantwortliche Schule. Damit ist der Entwicklungsauftrag f\u00fcr die Schulen in den n\u00e4chsten Jahren vorgegeben. Das Kollegium einer Schule muss an der Fortentwicklung der Qualit\u00e4t schulischer Arbeit aktiv mitwirken; es ist verpflichtet, sich selbst fortzubilden und an der Umsetzung der Fortbildungsplanung mitzuarbeiten.<\/p><h4><span class=\"mw-headline\">Schritte der Fortbildungsplanung: <\/span><\/h4><p><em><span class=\"mw-headline\">(Leitlinien f\u00fcr die Weiterentwicklung von Schulprogrammarbeit und interner Evaluation. Materialien. Handrei-chung. Schule in NRW Nr. 9042. Hg. v. MSJK 2004. S. 14)<\/span><\/em><\/p><p class=\"rtecenter\"><span class=\"mw-headline\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" src=\"http:\/\/wkge.info\/include\/fortbildungsplanung.gif\" alt=\"\" width=\"500\" height=\"353\" align=\"middle\" hspace=\"5\" vspace=\"5\" \/><\/span><\/p><div class=\"center\"><div class=\"floatnone\">Im Rahmen der Fortbildungsplanung beraten Lehrerinnen und Lehrer der Schule \u00fcber folgende Fragen:<\/div><\/div><ul><li>Zu welchen Themen sind Fortbildungen erforderlich?<\/li><li>Welche Kompetenzen m\u00fcssen dem Kollegium vermittelt werden, damit alle Lehrerinnen und Lehrer zur Qualit\u00e4tsentwicklung beitragen k\u00f6nnen und ihre Berufszufriedenheit erh\u00f6ht wird?<\/li><li>Wer soll an welcher Fortbildung teilnehmen?<\/li><li>Welche Themen sind in schulinternen Fortbildungsveranstaltungen zu bearbeiten?<\/li><li>Welche zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen sollen f\u00fcr die Fortbildung aufgewendet werden?<\/li><li>Wie k\u00f6nnen Fortbildungsergebnisse in der Schule bekannt gemacht und effektiv umgesetzt werden?<\/li><li>Wie kann die Qualit\u00e4t der Fortbildungen bewertet werden?<\/li><li>Wer \u00fcbernimmt welche Aufgaben im Rahmen der Fortbildungsplanung?<\/li><\/ul><h4><span class=\"mw-headline\">Fortbildungsplanung auf Fachkonferenzebene <\/span><\/h4><p>Das Fortbildungsthema auf Fachkonferenzebene wird in der letzten FK-Sitzung eines laufenden Schuljahres ermittelt und dem didaktischen Leiter mitgeteilt.<\/p><p>Die Fortbildungen besch\u00e4ftigen sich mit curricularen und methodischen Problemen, d.h. sie erstellen und dokumentieren<\/p><ul><li>Stoffverteilungspl\u00e4ne, entsprechende Unterrichtsmethoden und dazugeh\u00f6rige fachspezifische Methoden,<\/li><li>formulieren Grunds\u00e4tze zur \u00e4u\u00dferen und inneren Differenzierung, zur Wochenplangestaltung<\/li><li>&#8230;<\/li><\/ul><p>Jeder Kollege und jede Kollegin ordnet sich einem Fortbildungsangebot zu, welches einem seiner\/ihrer F\u00e4cher entspricht.<\/p><h4><span class=\"mw-headline\">Fortbildungsplanung auf Jahrgangsebene <\/span><\/h4><p>Das Fortbildungsthema wird auf der letzten Teamsitzung im Schuljahr festgelegt und dem didaktischen Leiter mitgeteilt.<\/p><p>Die Fortbildungen besch\u00e4ftigen sich mit p\u00e4dagogischen Problemen, d.h. mit Fragestellungen wie:<\/p><ul><li>systematisches Lernen und Arbeiten<\/li><li>Tischgruppenarbeit<\/li><li>Streitschlichtung\/Konflikttraining<\/li><li>Suchtprophylaxe<\/li><li>Aidsprophylaxe<\/li><li>Gewaltprophylaxe<\/li><li>Klassenrat<\/li><li>Umgang mit Medien<\/li><li>geschlechtsspezifischem Rollenverhalten<\/li><li>&#8230;<\/li><\/ul><p>Die Zuordnung zu den Jahrgangsteams ergibt sich aus der Funktion als Klassenlehrer oder Klassenlehrerin, als Co-Klassenlehrer oder Co-Klassenlehrerin bzw. dem \u00fcberwiegenden unterrichtlichen Einsatz.<\/p><h4><span class=\"mw-headline\">Fortbildungsplanung auf Schulleitungsebene <\/span><\/h4><p>Im Bedarfsfall schl\u00e4gt die Schulleitung ein Thema vor, das von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung bzw. f\u00fcr die Entwicklung des Schulprogramms notwendig ist:<\/p><ul><li>F\u00f6rderkonzepte<\/li><li><a class=\"new\" title=\"Ganztag (Seite nicht vorhanden)\" href=\"http:\/\/wkge-en.de\/wkge\/unsere-schule\/schulprogramm\/die-wilhelm-kraft-gesamtschule\/gesamtschulstruktur\/der-ganztag\/\">Ganztag<\/a><\/li><li>zentrale Abschlusspr\u00fcfungen<\/li><li>Schulgesetz<\/li><li>Ausbildungs- und Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr die Sekundarstufe I (APO SI)<\/li><li>Schulphilosophie<\/li><li>Selbstverst\u00e4ndnis des Gesamtschullehrers \/ der Gesamtschullehrerin an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule des Ennepe-Ruhr-Kreises<\/li><li>&#8230;<\/li><\/ul><p>Bei der Fortbildungsplanung ist zudem der Runderlass \u201eBudgetierung von Fortbildungsmitteln des Landes und Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel durch die Schulen\u201c vom 6. Mai 2004 zu ber\u00fccksichtigen:<\/p><p class=\"rteindent1\">\u201eZur Finanzierung der Fortbildungsaktivit\u00e4ten erhalten die Schulen (&#8230;) ein Fortbildungsbudget. (&#8230;) Aus dem Fortbildungsbudget sind Reise- und Materialkosten zu begleichen, die bei schulinternen Fortbildungen mit Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung entstehen. Aus diesem Budget sind auch Honorarkosten f\u00fcr externe Referentinnen und Referenten sowie die durch Teilnahme an schulexternen Fortbildungen entstehenden Kosten zu zahlen.\u201c<\/p><h4><span class=\"mw-headline\">Allgemeine Grunds\u00e4tze <\/span><\/h4><ol><li>Die Schulleitung legt die Fortbildungstermine im Rahmen ihrer Jahresplanung fest, wobei i. d. R. eine Fortbildung auf Fachkonferenzebene und eine auf Teamebene stattfinden soll.<\/li><li>Die Fachkonferenzen bzw. die \u201eTeams\u201c melden ihren Bedarf an Moderatoren bzw. Moderatorinnen an. Sie benennen m\u00f6gliche au\u00dferschulische Personen, die durch den didaktischen Leiter \u00fcber die Bezirksregierung Arnsberg angefordert werden. Falls es keine konkreten Personenvorstellungen gibt, ist die Schulleitung bei der Findung von Moderatoren bzw. Moderatorinnen behilflich.<\/li><li>Sollte die Moderation hausintern erfolgen, ist die Entlastung mit der Schulleiterin im Einzelfall abzustimmen.<\/li><li>Damit das Organisationsteam einen Raumplan erstellen kann, melden die Fachkonferenzen bzw. \u201eTeams\u201c ihren Raumbedarf an.<\/li><li>Eine Auswertung der Fortbildung findet folgenderma\u00dfen statt: Der didaktische Leiter und\/oder die Schulleiterin laden die FK-Vorsitzenden bzw. Jahrgangsvertreter und -vertreterinnen zu einem Auswertungsgespr\u00e4ch ein, in dem die Arbeitsergebnisse vorgestellt und dokumentiert werden. Die Dokumentation wird allen Kollegen und Kolleginnen in geeigneter Form zug\u00e4nglich gemacht.<\/li><li>Nachweis der Fortbildungsma\u00dfnahmen (vgl. RdErl. v. 6.5.04, Abs. 4):<\/li><\/ol><dl><dd>\u201eDie Schulen (&#8230;) f\u00fchren eine \u00dcbersicht \u00fcber die durchgef\u00fchrten Fortbildungsma\u00dfnahmen mit folgenden Angaben:<ul><li>Thema der Fortbildung<\/li><li>Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer<\/li><li>H\u00f6he der Ausgaben.\u201c<\/li><\/ul><\/dd><\/dl><dl><dd>\u201eZur Qualit\u00e4tssicherung und \u2013entwicklung werden regelm\u00e4\u00dfig in ausgew\u00e4hlten Schulen Befragungen unter speziellen qualitativen Fragestellungen durchgef\u00fchrt.\u201c <em>(RdErl. d. MSJK v. 27.4.04, Abs. 3.2) <\/em><\/dd><\/dl><p>Die \u201eQualit\u00e4tsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen\u201c soll ebenfalls Evaluationsdaten zum Stand der Fortbildungsplanung und \u2013umsetzung an den Schulen liefern. Dabei sollen insbesondere die Qualit\u00e4t der Fortbildungsplanung und die Nutzung der Fortbildungsbudgets dokumentiert werden.<\/p><p>Qualit\u00e4tsmerkmale sind z. B.: die direkte Umsetzbarkeit der Fortbildungsinhalte, die Pr\u00e4sentation innovativer Elemente von Schule und die Integration in l\u00e4ngerfristige Evaluationsprozesse. Einen Beitrag zur Evaluationskultur stellt auch die Online-Erfassung der schulischen Fortbildungsaktivit\u00e4ten (FBON) dar, an der unsere Schule teilnimmt. Neben der quantitativen Erfassung sind dabei Aussagen der Schulen zur Qualit\u00e4t der Fortbildungen von Interesse.<\/p><p>Die Umsetzung der Fortbildungsplanung der Schule wird in einem Portfolio dokumentiert.<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fortbildung Der selbstverst\u00e4ndlichen Verpflichtung zur Fortbildung kommt das Kollegium im Rahmen von vereinbarten Grunds\u00e4tzen nach. Grunds\u00e4tze der Fortbildung Fortbildung \u2013 Gesetzliche Grundlagen Alle Einzelentscheidungen und verabredeten Verfahrensregelungen zu Fortbildungsangelegenheiten an unserer Schule haben sich an den folgenden rechtlichen Vorgaben zu orientieren: \u00a7 57(3) des Schulgesetzes (SchulG) \u201eLehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und F\u00e4higkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsma\u00dfnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Genehmigung von Fortbildung w\u00e4hrend der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird.\u201c \u00a7 85 des Landesbeamtengesetzes (LBG) \u201eDer Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverh\u00e4ltnisses f\u00fcr das Wohl der Beamten und seiner Familie, auch f\u00fcr die Zeit nach Beendigung des Beamtenverh\u00e4ltnisses, zu sorgen. 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