Gender-Mainstreaming-Konzept

Qualität von Schule muss sich auch an der Antwort auf die Frage messen lassen, was sie zur Förderung der Chancengleichheit der Geschlechter und zur Beseitigung von bestehenden geschlechtstypischen Nachteilen für Mädchen und Jungen, Frauen und Männer leistet (§ 2 Abs. 6 SchulG). Dies ergibt sich aus dem

§ 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule

(4) … Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (Koedukation).

(6) … Sie achtet den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. …

(Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2009)

 

Zu diesem Arbeitsfeld hat eine Gruppe von Kolleginnen/Sozialpädagoginnen und Kollegen/Sozialpädagogen das Gender-Mainstreaming-Konzept der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule erarbeitet, das von Lehrerkonferenz und Schulkonferenz angenommen wurde.

 

Fazit und Auftrag für die WKGE

Gender Mainstreaming ist eine gesetzlich festgelegte Kernaufgabe von Schule und gilt als Querschnittsaufgabe in der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Sie geht alle Beteiligten im Schulleben an und ist daher auch von allen zu tragen, zu leben, zu unterstützen und weiter zu entwickeln.

September 2019 Die Gender-Gruppe WKGE