Trainingsraum

Ein Ziel aller am Schulleben Beteiligten ist, dass die Schülerinnen und Schüler an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule des Ennepe-Ruhr-Kreises gute Lernergebnisse erzielen und in wenigen Jahren gut vorbereitet ins Berufsleben starten können. Mit Recht wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler qualifizierten und störungsfreien Unterricht erhalten und sich so auf ihren Lernstoff konzentrieren können. Darum haben wir auf der Grundlage des Schulgesetzes und unserer Schulordnung das pädagogische Programm „Trainingsraum“ ins Leben gerufen, das in den Jahrgangsstufen 5 -10 angewandt wird.

Das Hauptziel des Programms besteht darin, die lernbereiten Schülerinnen und Schülern zu schützen und ihnen ungestörten Unterricht zu ermöglichen. Weitere Ziele sind, den häufig störenden Schülerinnen und Schülern sinnvolle Hilfen anzubieten, die Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten und ein besseres Schul- und Klassenklima zu ermöglichen. Eine wichtige Funktion bei Umsetzung des Programms übernimmt der „Trainingsraum für verantwortungsvolles Denken“. Dies ist ein besonderer Raum, in dem wir diejenigen Schülerinnen und Schüler betreuen, die im Unterricht wiederholt durch störendes Verhalten auffallen. Die Erfahrung an anderen Schulen hat gezeigt, dass hier auffälligen Schülerinnen und Schülern ihr falsches Verhalten bewusst gemacht werden kann. Gleichzeitig kann die Mehrheit unserer Schülerinnen und Schüler in den Klassen störungsfrei weiterarbeiten.

Ein Grundstein für erfolgreiches Lernen liegt in der Beachtung von drei Rechten, die für den Unterricht in allen Klassen gelten:

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
  2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
  3. Jeder muss stets die Rechte der anderen respektieren.

Zur Wahrung dieser Rechte wurde der folgende Regelkatalog eingeführt, der als Plakattext in allen Unterrichtsräumen aushängt:

  • Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
  • Ich halte meine Unterrichtsmaterialien bereit.
  • Ich erledige die gestellten Arbeitsaufträge.
  • Ich verlasse meinen Arbeitsplatz nur, wenn ich dazu die Erlaubnis habe.
  • Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte.
  • Ich spreche nur, wenn ich „dran bin“.
  • Ich gehe fair und gewaltlos mit anderen um.
  • Ich beleidige niemanden.
  • Ich achte das Eigentum anderer.
  • Ich esse und trinke grundsätzlich nur in den Pausen.
  • Ich halte meinen Arbeitsplatz und den Unterrichtsraum sauber.

Wenn Schülerinnen und Schüler gegen diese Regeln verstoßen, werden sie einmal verwarnt, bei der zweiten Störung mit einem Begleitbogen in den Trainingsraum geschickt. Dort sollen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht ihr Fehlverhalten im Unterricht überdenken und schriftliche Vorschläge entwickeln, wie sie den Schaden wieder gutmachen und sich in Zukunft besser an die Unterrichtsregeln halten können.

Mit der Lehrkraft, die den Verweis in den Trainingsraum ausgesprochen hat, wird der Plan zur Verhaltensänderung sowie die Maßnahme zur Wiedergutmachung besprochen und eine Vereinbarung zur Umsetzung getroffen.

Verstoßen die Schülerinnen und Schüler im Trainingsraum gegen die genannten, auch dort geltenden Regeln, werden sie auch hier nur einmal verwarnt und bei wiederholtem Fehlverhalten wird ein weiterer Verweis ausgesprochen.

Wenn Schülerinnen und Schüler im Laufe eines Halbjahres drei Verweise in den Trainingsraum ansammeln, werden die Eltern darüber von der Klassenleitung schriftlich informiert. Bei weiteren Regelverstößen, die einen Verweis in den Trainingsraum nach sich ziehen, werden Eltern und betroffene Schülerinnen und Schüler zu einem pädagogischen Gespräch mit dem Schulleiter in die Schule eingeladen. Weiterhin wird eine Ordnungsmaßnahme nach Vorgabe des Schulgesetzes eingeleitet.

Zusammengefasst: Das pädagogische Programm „Trainingsraum“ dient dazu, die Rechte und Interessen aller am direkten Schulleben Beteiligten zu schützen und diejenigen, die Fehlverhalten zeigen, darin zu unterstützen, schrittweise Verantwortung für ihre eigene zusehends bewusste Entscheidung über ihre Absichten und die Handlungsfolgen zu erlangen.

 

Lászlop, Oesterdiekhoff, März 2008