Fortbildung

Der selbstverständlichen Verpflichtung zur Fortbildung kommt das Kollegium im Rahmen von vereinbarten Grundsätzen nach.

Grundsätze der Fortbildung

Fortbildung – Gesetzliche Grundlagen

Alle Einzelentscheidungen und verabredeten Verfahrensregelungen zu Fortbildungsangelegenheiten an unserer Schule haben sich an den folgenden rechtlichen Vorgaben zu orientieren:

§ 57(3) des Schulgesetzes (SchulG)

„Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird.“

§ 85 des Landesbeamtengesetzes (LBG)

„Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt ihn bei seiner amtlichen Tätigkeit und in seiner Stellung als Beamter; er hat durch geeignete Maßnahmen für seine Fortbildung im Interesse des Dienstes zu sorgen.“

§ 48(1) der Laufbahnverordnung (LVO)

„Die Beamten sind verpflichtet, sich fortzubilden, damit sie über die Anforderungen ihrer Laufbahn unterrichtet bleiben und auch steigenden Anforderungen gewachsen sind.“

Die hier unter Punkt 1 genannten Gesetze stellen die Grundlage dafür dar, dass Lehrerinnen und Lehrer eine Fortbildungspflicht haben, um den sich ändernden Anforderungen der schulischen Praxis gewachsen zu bleiben.

Dieser Fortbildungsverpflichtung können Lehrerinnen und Lehrer durch private Fortbildung sowie der Teilnahme an schulinternen Fortbildungen oder an Fortbildungsveranstaltungen weiterer Träger nachkommen.

Fortbildung: vorrangig schulinterne und arbeitsplatzbezogene Ausrichtung

RdErl. d. MSJK v. 27.04.2004, Abs. 1.1

„Fortbildung, die insbesondere der Qualität schulischer Arbeit und der Weiterentwicklung der Einzelschule als System dient, ist vorrangig schulintern und arbeitsplatzbezogen auszurichten. Sie kann auch die Weiterentwicklung pädagogischer und fachlicher Kenntnisse zum Ziel haben. (…) Schulinterne Lehrerfortbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt.“

Fortbildungsgrundsatz der Lehrerkonferenz

In Zeiten, in denen auf der einen Seite Fortbildungsprogramme der Dienststelle, aber auch anderer Träger, aus Kostenersparnisgründen gekürzt und minimiert werden, auf der anderen Seite der Fortbildungsbedarf bei Lehrerinnen und Lehrern gerade auch unserer Schulform Gesamtschule eher zunimmt, muss es umso mehr im Interesse unserer Schule liegen, den Fortbildungswünschen der Kolleginnen und Kollegen so weit als möglich entgegenzukommen.

Auswahlkriterien

Sollte trotz der oben genannten Vorgaben, die alle nicht gegen, sondern für die Wahrnehmung von Fortbildungsinteressen sprechen, an unserer Schule eine Auswahl unumgänglich sein, so gibt die für Fortbildung (Fb) gebildete Teilkonferenz der Schulleiterin eine Empfehlung für eine Befürwortung eines Fortbildungsantrags anhand des folgenden Kriterienkataloges ab:

  • Gibt es für diese Fb eine Empfehlung einer Fachkonferenz (FK)?
  • Gibt es andere Hinweise / Beschlüsse, die den Schluss nahe legen, dass die Teilnahme an dieser Fb eindeutig im schulischen Interesse liegt (z. B. Arbeit am Schulprogramm, Unterrichtsentwicklung, zentrale Abschlussprüfungen, Zentralabitur)?
  • Geht es bei dieser Fb um inhaltliche Interessen des Frauenförderkonzeptes?
  • Werden Frauen angemessen bei der positiven Auswahl berücksichtigt?
  • Sind Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte in besonderer Weise berücksichtigt worden?
  • Sind die Kolleginnen und Kollegen vorrangig positiv berücksichtigt worden, bei denen zuvor ein Antrag zu der gleichen Fortbildungsmaßnahme abgelehnt worden ist?
  • Sind Kolleginnen und Kollegen bevorzugt berücksichtigt worden, die im direkten Vergleich zu anderen Antragsstellern seit längerer Zeit an keiner Fb teilgenommen haben?
  • Steht eine Fb in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer besonderen Funktion, die eine Kollegin oder ein Kollege an unserer Schule wahrnimmt, sodass diese Fb auch an bestimmte Personen gebunden sind?
  • Sind die Fächer prinzipiell bei der Fb / der Budgetierung gleichermaßen berücksichtigt worden?

In § 59(6) SchulG heißt es dazu:

„Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist nach § 69 Abs. 2 zu beteiligen.“

Fortbildungsplanung

Die einzelne Schule entscheidet über ihre Fortbildungsplanung, die als Teil des Schulprogramms (RdErl. d. MSJK v. 27.04.04, Abs. 3) die Schul- und Unterrichtsentwicklung konkret entlang den Fortbildungsanliegen ausrichtet sowie die Fachqualifikation einzelner Lehrerinnen und Lehrer umfasst. Schulische Fortbildungsplanung soll sich an den im Schulprogramm ausgewiesenen Entwicklungszielen orientieren und deren Realisierung unterstützen.

Das Schulministerium legt dabei zukünftig die Schwerpunkte der Lehrerfortbildung fest. Im Rahmen der Fortbildungsplanung kommt daher der Unterrichtsentwicklung vor allem mit den Zielen Begabungsförderung im Kontext individueller Förderung und Persönlichkeitsentwicklung Priorität zu.

Eine systematische Planung der Fortbildung in der Schule sorgt für mehr Transparenz, führt zu Kontinuität und stützt die Schulprogrammarbeit.

Die inhaltliche Gestaltung der Fortbildungen erfolgt unter Beteiligung des Kollegiums. Dabei soll es drei Möglichkeiten der Themenfindung und -festlegung geben:

  1. auf Fachkonferenzebene
  2. auf Jahrgangsebene
  3. auf Schulleitungsebene

Schulinterne Veranstaltungen umfassen Aspekte zu fachlichen, didaktischen und methodischen, erzieherischen und organisatorischen Fragen sowie zur Evaluation des Schulprogramms und der Arbeit in Schule und Unterricht.

Das neue Schulgesetz setzt den Rahmen für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler und für die eigenverantwortliche Schule. Damit ist der Entwicklungsauftrag für die Schulen in den nächsten Jahren vorgegeben. Das Kollegium einer Schule muss an der Fortentwicklung der Qualität schulischer Arbeit aktiv mitwirken; es ist verpflichtet, sich selbst fortzubilden und an der Umsetzung der Fortbildungsplanung mitzuarbeiten.

Schritte der Fortbildungsplanung:

(Leitlinien für die Weiterentwicklung von Schulprogrammarbeit und interner Evaluation. Materialien. Handrei-chung. Schule in NRW Nr. 9042. Hg. v. MSJK 2004. S. 14)

Im Rahmen der Fortbildungsplanung beraten Lehrerinnen und Lehrer der Schule über folgende Fragen:
  • Zu welchen Themen sind Fortbildungen erforderlich?
  • Welche Kompetenzen müssen dem Kollegium vermittelt werden, damit alle Lehrerinnen und Lehrer zur Qualitätsentwicklung beitragen können und ihre Berufszufriedenheit erhöht wird?
  • Wer soll an welcher Fortbildung teilnehmen?
  • Welche Themen sind in schulinternen Fortbildungsveranstaltungen zu bearbeiten?
  • Welche zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen sollen für die Fortbildung aufgewendet werden?
  • Wie können Fortbildungsergebnisse in der Schule bekannt gemacht und effektiv umgesetzt werden?
  • Wie kann die Qualität der Fortbildungen bewertet werden?
  • Wer übernimmt welche Aufgaben im Rahmen der Fortbildungsplanung?

Fortbildungsplanung auf Fachkonferenzebene

Das Fortbildungsthema auf Fachkonferenzebene wird in der letzten FK-Sitzung eines laufenden Schuljahres ermittelt und dem didaktischen Leiter mitgeteilt.

Die Fortbildungen beschäftigen sich mit curricularen und methodischen Problemen, d.h. sie erstellen und dokumentieren

  • Stoffverteilungspläne, entsprechende Unterrichtsmethoden und dazugehörige fachspezifische Methoden,
  • formulieren Grundsätze zur äußeren und inneren Differenzierung, zur Wochenplangestaltung

Jeder Kollege und jede Kollegin ordnet sich einem Fortbildungsangebot zu, welches einem seiner/ihrer Fächer entspricht.

Fortbildungsplanung auf Jahrgangsebene

Das Fortbildungsthema wird auf der letzten Teamsitzung im Schuljahr festgelegt und dem didaktischen Leiter mitgeteilt.

Die Fortbildungen beschäftigen sich mit pädagogischen Problemen, d.h. mit Fragestellungen wie:

  • systematisches Lernen und Arbeiten
  • Tischgruppenarbeit
  • Streitschlichtung/Konflikttraining
  • Suchtprophylaxe
  • Aidsprophylaxe
  • Gewaltprophylaxe
  • Klassenrat
  • Umgang mit Medien
  • geschlechtsspezifischem Rollenverhalten

Die Zuordnung zu den Jahrgangsteams ergibt sich aus der Funktion als Klassenlehrer oder Klassenlehrerin, als Co-Klassenlehrer oder Co-Klassenlehrerin bzw. dem überwiegenden unterrichtlichen Einsatz.

Fortbildungsplanung auf Schulleitungsebene

Im Bedarfsfall schlägt die Schulleitung ein Thema vor, das von grundsätzlicher Bedeutung bzw. für die Entwicklung des Schulprogramms notwendig ist:

  • Förderkonzepte
  • Ganztag
  • zentrale Abschlussprüfungen
  • Schulgesetz
  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO SI)
  • Schulphilosophie
  • Selbstverständnis des Gesamtschullehrers / der Gesamtschullehrerin an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule des Ennepe-Ruhr-Kreises

Bei der Fortbildungsplanung ist zudem der Runderlass „Budgetierung von Fortbildungsmitteln des Landes und Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel durch die Schulen“ vom 6. Mai 2004 zu berücksichtigen:

„Zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten erhalten die Schulen (…) ein Fortbildungsbudget. (…) Aus dem Fortbildungsbudget sind Reise- und Materialkosten zu begleichen, die bei schulinternen Fortbildungen mit Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung entstehen. Aus diesem Budget sind auch Honorarkosten für externe Referentinnen und Referenten sowie die durch Teilnahme an schulexternen Fortbildungen entstehenden Kosten zu zahlen.“

Allgemeine Grundsätze

  1. Die Schulleitung legt die Fortbildungstermine im Rahmen ihrer Jahresplanung fest, wobei i. d. R. eine Fortbildung auf Fachkonferenzebene und eine auf Teamebene stattfinden soll.
  2. Die Fachkonferenzen bzw. die „Teams“ melden ihren Bedarf an Moderatoren bzw. Moderatorinnen an. Sie benennen mögliche außerschulische Personen, die durch den didaktischen Leiter über die Bezirksregierung Arnsberg angefordert werden. Falls es keine konkreten Personenvorstellungen gibt, ist die Schulleitung bei der Findung von Moderatoren bzw. Moderatorinnen behilflich.
  3. Sollte die Moderation hausintern erfolgen, ist die Entlastung mit der Schulleiterin im Einzelfall abzustimmen.
  4. Damit das Organisationsteam einen Raumplan erstellen kann, melden die Fachkonferenzen bzw. „Teams“ ihren Raumbedarf an.
  5. Eine Auswertung der Fortbildung findet folgendermaßen statt: Der didaktische Leiter und/oder die Schulleiterin laden die FK-Vorsitzenden bzw. Jahrgangsvertreter und -vertreterinnen zu einem Auswertungsgespräch ein, in dem die Arbeitsergebnisse vorgestellt und dokumentiert werden. Die Dokumentation wird allen Kollegen und Kolleginnen in geeigneter Form zugänglich gemacht.
  6. Nachweis der Fortbildungsmaßnahmen (vgl. RdErl. v. 6.5.04, Abs. 4):
„Die Schulen (…) führen eine Übersicht über die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen mit folgenden Angaben:
  • Thema der Fortbildung
  • Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Höhe der Ausgaben.“
„Zur Qualitätssicherung und –entwicklung werden regelmäßig in ausgewählten Schulen Befragungen unter speziellen qualitativen Fragestellungen durchgeführt.“ (RdErl. d. MSJK v. 27.4.04, Abs. 3.2)

Die „Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ soll ebenfalls Evaluationsdaten zum Stand der Fortbildungsplanung und –umsetzung an den Schulen liefern. Dabei sollen insbesondere die Qualität der Fortbildungsplanung und die Nutzung der Fortbildungsbudgets dokumentiert werden.

Qualitätsmerkmale sind z. B.: die direkte Umsetzbarkeit der Fortbildungsinhalte, die Präsentation innovativer Elemente von Schule und die Integration in längerfristige Evaluationsprozesse. Einen Beitrag zur Evaluationskultur stellt auch die Online-Erfassung der schulischen Fortbildungsaktivitäten (FBON) dar, an der unsere Schule teilnimmt. Neben der quantitativen Erfassung sind dabei Aussagen der Schulen zur Qualität der Fortbildungen von Interesse.

Die Umsetzung der Fortbildungsplanung der Schule wird in einem Portfolio dokumentiert.