Vertretungskonzept - Grundsätze für Vertretungsunterricht

Ziele des Vertretungsunterrichts-Konzeptes

  1. Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für das Kollegium schaffen.
  2. Vertretungspläne werden mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichts soweit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.
  3. Der tägliche Unterricht beträgt mindestens 4 Stunden, in den Klassen 5 und 6 nur in Ausnahmefällen nicht bis zur sechsten Stunde.
  4. Die Mehrarbeit, die durch Vertretungsunterricht verursacht wird, soll auf das notwendige Maß beschränkt werden.

Formen von Vertretungsunterricht

Es lassen sich mehrere Formen von Vertretungsunterricht unterscheiden:

  1. Ad-hoc-Vertretungen, d.h. am Tage selbst erstmals anfallender Vertretungsunterricht,
  2. kurzfristig anfallende Vertretung, die ab dem 2. Tag, gerechnet vom Aushang des aktuellen Vertretungsplans angesetzt wird,
  3. Langzeitvertretung, d.h. absehbar länger als zwei Wochen dauernder Vertretungsunterricht.

ad 1 u. 2: müssen in der Regel ad hoc bzw. für die einzelnen Schultage geregelt werden,

ad 3: bei längerem, vorhersehbarem Unterrichtsausfall ist auf die Kontinuität in der fachlichen Arbeit abzustellen. Es werden in aller Regel Planänderungen notwendig.

Grundsätze Vertretungsunterricht – Organisationsleitung

1. Bei der Aufstellung von Vertretungsplänen gelten die Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Stundenplanerstellung.

2. Der V-Unterricht wird i.d.R. erteilt von

2.1. Lehrkräften, die in der Klasse/Lerngruppe unterrichten;

2.2. Lehrkräften, die das zu unterrichtende Fach in einer anderen Klasse / Kurs

derselben Jahrgangsstufe unterrichten;

2.3. Lehrkräften, die das zu unterrichtende Fach in einer anderen Jahrgangsstufe erteilen;

3. Die tägliche Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft beträgt maximal 7 Stunden.

4. Bei einer Langzeiterkrankung sollten alle Vertretungsstunden eines Faches in einer Lerngruppe in der Hand von nicht mehr als zwei Lehrkräften liegen.

5. Grundsätze zur Einrichtung einer Vertretung

5.1. Eine Vertretung ist immer dann einzurichten,

  • wenn es darum geht, das verabredete Minimum an täglichem Unterricht sicherzustellen,
  • wenn sie als Langzeitvertretung erkennbar ist,
  • wenn sie von einem Fachlehrer oder –lehrerin erteilt werden kann,
  • wenn sie von einer Lehrkraft erteilt werden kann, die die Mehrheit der Lerngruppe kennt,
  • wenn es dienstlich notwendig wird ( z.B. um eine Klausur- / Klassenarbeitsaufsicht oder die Durchführung eines Projektes sicherzustellen),

5.2. In allen anderen ad hoc-Entscheidungsfällen kann der geplante Unterricht, sofern es sich in der SI um eine Randstunde handelt, durch eigenverantwortliches Arbeiten, auch in Form von häuslicher Arbeit, ersetzt werden, sofern kein qualifizierter Vertretungsunterricht organisiert werden kann und I.3. beachtet worden ist. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 ist der Unterricht bis einschließlich der 6. Stunde sicherzustellen. Die Entscheidung über Vertretungsunterricht oder eigenverantwortliches Arbeiten trifft in den entsprechenden Fällen der Schulleiter / stv. Schulleiter.

Grundsätze Vertretungsunterricht – Lehrer/Lehrerinnen

1. Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.

1.1. Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in aller Regel auch Fachunterricht.

1.2. Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den Lehrern und Lehrerinnen.

1.3. Alle Kollegen und Kolleginnen nehmen mehrmals am Tag Kenntnis (mindestens vor dem eigenen Unterrichtsbeginn, in der 1. großen Pause und vor endgültigem Verlassen der Schule) vom Stand der Vertretungsplanung.

1.4. Bei vorhersehbaren Vertretungen muss die zu vertretende Lehrkraft Planungsunterlagen für diesen Unterricht im eigenen Fach deponieren, auf das die Vertretungskräfte zurückgreifen können.

1.5. Um bei unvorhersehbarer Absenz eigenverantwortliches Arbeiten bzw. Vertretungsunterricht zu ermöglichen, lassen abwesende Lehrerinnen und Lehrer ihren Lerngruppen Arbeitsmaterial zukommen, sofern ihr Absenzgrund dieses zulässt. Material für die SI wird dem Sekretariat übermittelt und von dort verteilt, Material für die SII wird im Beratungsbüro hinterlegt. Für die Fälle, in denen die Übermittlung von Materialien nicht möglich sein sollte, treffen die Lehrkräfte mit jeder Lerngruppe zu Beginn eines Halbjahres Absprachen über vom aktuellen Unterrichtsstoff unabhängige Themen, die im Fall der Abwesenheit von der Lerngruppe bearbeitet werden können. Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich über den Stand des zu vertretenden Unterrichtes im digitalen Klassenbuch zu informieren und dort auch den Unterricht zu dokumentieren.

1.6. Unvorhergesehene Abwesenheit muss am 1.Tag zwischen 7.00 Uhr und 7.15 Uhr gemeldet werden.

1.7. Schulische Veranstaltungen, z.B. Klassenfahrten, Wandertage, Projekttage bzw. -wochen sollten für die Klassen einer oder mehrerer Jahrgangsstufe(n) jeweils zur selben Zeit stattfinden. Dadurch lässt sich der Vertretungsunterricht, der durch diese Veranstaltungen bedingt wird, in Grenzen halten.

1.8. Die Anmeldung von Kollegen und Kolleginnen zu Fortbildungsveranstaltungen sollte so rechtzeitig vorgenommen werden, dass eine Terminabstimmung erfolgen kann, wobei eine vorherige Absprache in den Fachkonferenzen in diesem Zusammenhang hilfreich sein kann.

1.9. Grundsatz zum Bereich „abrechenbare Mehrarbeit“ Sofern einzelne Kolleginnen und Kollegen der Orga im Vorfeld keine andere Interessenslage signalisieren, soll Vertretungsunterricht auch nach dem Grundsatz organisiert werden: „Wenn schon Mehrarbeit, dann nach Möglichkeit auch anrechenbare Mehrarbeit!“ Konkret heißt das: Hat ein Kollege, eine Kollegin in einem Monat bereits 3 Mehrarbeitsstunden gegeben, soll geprüft werden, ob nicht auch die 4. monatliche Mehrarbeitsstunde angesetzt werden kann, um eine Abrechnung aller 4 Vertretungsstunden überhaupt zu ermöglichen.

Grundsatz zur Einsatzmöglichkeit der LAA im Vertretungsunterricht

LAA informieren die Orga über ihren aktuellen Ausbildungsunterricht. Bei Vertretungsbedarf in diesem Ausbildungsunterricht werden sie in der Regel zur Vertretung herangezogen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, LAA in den Lerngruppen zur Vertretung einzusetzen, die sie aus ihrem BdU kennen.

Grundsatz zur Einsatzmöglichkeit von Teilzeitkräften im Vertretungsunterricht

Der Einsatz zum Vertretungsunterricht soll für Teilzeitbeschäftigte proportional zu ihrer Arbeitszeit erfolgen. Die besondere Fürsorgepflicht für Teilzeitbeschäftigte gemäß § 85a LBG ist zu beachten (z.B. bei der Berücksichtigung von Zeiten, die zur Erfüllung familiärer Pflichten unabdingbar in Anspruch genommen werden müssen). Begründete Sperrwünsche sind zu berücksichtigen.

Grundsätze für Schwerbehinderte und Gleichgestellte

4.1. Zu Vertretungsstunden sind schwerbehinderte Lehrer und Lehrerinnen so wie ihnen Gleichgestellte nur in angemessenen Grenzen heranzuziehen. Zur Frage der Belastbarkeit sind sie vorher zu hören. 4.2. Bei Lehrern und Lehrerinnen, die eine Pflichtstundenermäßigung über die Regelermäßigung hinaus erhalten haben, ist von der Genehmigung / Anordnung von Mehrarbeit abzusehen. 4.3. Sofern nur die Regelermäßigung in Anspruch genommen wird, ist die Anordnung von Mehrarbeit gegen den Willen der Lehrer oder Lehrerinnen unzulässig.

Grundsätze Vertretungsunterricht – Schüler/Schülerinnen

  1. Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.
  2. Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in aller Regel auch Fachunterricht.
  3. Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den Schülern und Schülerinnen.
  4. Alle Schüler und Schülerinnen nehmen den Vertretungsplan beim Betreten des Gebäudes zur Kenntnis.
  5. Die gewählten Klassensprecher und -sprecherinnen oder andere dafür gewählte Schüler und Schülerinnen einer Klasse
  • klären Un- bzw. Missverständnisse im Vertretungsplan im Sekretariat und
  • teilen Änderungen im Vertretungsplan im Laufe des Tages der Klasse mit
  1. Die Klassen halten die für den angekündigten Vertretungsunterricht notwendigen Materialien bereit.

Stand: Februar 2019