Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Klassenarbeiten / Kursarbeiten
„Schriftliche Klassenarbeiten sind soweit möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre zu verteilen, in einem Zeitraum von bis zu drei Wochen zu korrigieren und zu benoten, zurückzugeben und zu besprechen.“
Die Verteilung der Klassenarbeiten wird in den meisten Fällen von den Abteilungsleitungen vorgenommen. Vor der Rückgabe und Besprechung darf in demselben Fach keine neue Klassenarbeit geschrieben werden. Klassenarbeiten müssen vor den Laufbahnkonferenzen zurückgegeben werden, weil sonst die Notengebung für Schülerinnen und Schüler nicht transparent ist. Pädagogisch sinnvoll ist es, zwischen Rückgabe und Neuschreiben so viel Unterricht zu erteilen, dass aus den Fehlern der vorhergehenden Arbeit gelernt werden kann. Pro Tag darf insgesamt nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben werden, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten angesetzt werden. Am Tag einer Klassenarbeit sollte nach Möglichkeit kein weiterer Test geschrieben werden. Die Regelung „zwei Arbeiten pro Wochen in der Sekundarstufe I.“ gilt „in der Regel“, je nach Zeitknappheit wird die Regel bei Nachschreibern durchbrochen.
Wenn häufig gegen den im Unterricht vermittelten und gründlich geübten Gebrauch der deutschen Sprache verstoßen wird, kann dies zur Absenkung der Note um bis zu einer Notenstufe in allen Fächern führen.
Vor der Rückgabe einer Arbeit muss die Abteilungsleitung über das Ergebnis der Arbeit informiert werden. Das entsprechende Formular finden die Lehrkräfte in der schulinternen Mailbox.
Wegen der Vergleichbarkeit sind nach Möglichkeit Parallelarbeiten vorzusehen.
Neben dem Testergebnisspiegel, einem Exemplar der Arbeit/Aufgabenstellung mit der Beurteilungsgrundlage muss bei allen Arbeiten eine vollständige Namensliste mit den individuellen Noten eingereicht werden, die bei jeder weiteren Arbeit im Halbjahr entsprechend ergänzt abgegeben werden muss.
Die Abteilungsleitung muss jederzeit den Leistungsstand der Schülerinnen und Schülern nachvollziehen können. (Dafür ist die Eintragungsverpflichtung in die Notenübersichten als Anlage der Klassenbücher entfallen.)
Der Beurteilungsgrundlage müssen die Bewertungskriterien zu entnehmen sein, die zwingend den Vorschriften der Leistungsbeurteilung der Fachkonferenzen entsprechen müssen.
Bei Beschwerden gegen Noten von Klassenarbeiten handelt es sich nur dann um Widersprüche, wenn die Benotung der Arbeit versetzungsrelevant bzw. abschlussrelevant ist. Ein Widerspruch muss der Abteilungsleitung (dann dem Schulleiter) vorgelegt werden.
Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, muss die Schule den Beschwerdevorgang der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorlegen.
In der Sekundarstufe I können Klassenarbeiten entweder individuell oder an von der Abteilungsleitung vorgesehenen Terminen nachgeschrieben werden. In den Stufen 7-10 kann ein Nachschreibetermin nur dann erneut angeboten werden, wenn für das Fehlen am Nachschreibetermin ein Attest vorliegt. (Darüber müssen die Schülerinnen und Schüler von der Abteilungsleitung informiert sein.)
Im Rahmen der Qualitätssicherung wird im Land Nordrhein-Westfalen eine jährliche Lernstandserhebung in der Jahrgangsstufe 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt.
Zu Zielsetzung und Durchführung siehe Lernstand 8 (auf den Seiten des Schulministeriums.
Die Evaluation der Lernstandserhebungen erfolgt regelmäßig in einem Bericht an die Bezirksregierung über den Didaktischen Leiter. Dieser Bericht wird in der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz vorgestellt.
März 2012