Ziele des Unterrichts

  1. Wesentliche Aufgabe unterrichtlicher Arbeit besteht in der Vermittlung von Fertigkeiten, Fähigkeiten Kenntnissen und insbesondere der Ausbildung zukunftsorientierter Kernkompetenzen.
  2. Die Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten, zur Selbstorganisation und zur Zusammenarbeit mit anderen ist Grundlage für Lernbereitschaft und Motivation.
  3. Zunehmend sicherere Verfügbarkeit über Methoden und Kenntnisse befähigt zu selbstständigen Problemlösungsstrategien.
  4. Das Arbeitsstunden-, Wochenplan- und Hausaufgabenkonzept wird mit dieser Zielrichtung weiterentwickelt.
  5. Lehrerinnen und Lehrer tragen durch Individualisierung von Unterricht, insbesondere durch gezielte Förderung lernschwacher, schwieriger ebenso wie leistungsstarker Schülerinnen und Schüler nach entsprechender Beobachtung und Diagnose in hohem Maße zur Realisierung von Chancengleichheit bei.
  6. Unterricht ist geleitet von Schülerorientierung, Handlungsorientierung, Fächerübergreifung und Vermittlung von Schlüsselqualifikationen.