Beratung an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule

Die Wilhelm-Kraft- Gesamtschule formuliert in ihrem Leitbild die Zielsetzung, dass die Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lern- und Lebensbiografien angenommen  und in heterogenen Lerngruppen gefördert werden. Das bedeutet, dass wir eine Schule der Vielfalt sind und niemand  benachteiligt oder bevorzugt wird.

Alle Ziele schulischer Beratung beziehen sich auf die Schülerinnen und Schüler, auf Kinder und Jugendliche unterschiedlicher sozialer Herkunft und kultureller Orientierung, indem sie zur Entwicklung und Förderung unterschiedlicher Lernmöglichkeiten, verschiedener Fähigkeiten, Interessen und Neigungen beitragen.

Sie hilft sicherzustellen, dass erfolgreiches, effektives und angstfreies Lehren und Lernen jederzeit möglich ist.

Im Rahmen dieser Zielsetzung nimmt die Beratung folgende Aufgabenbereiche wahr:

  1. Sie informiert Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte über das Bildungs- und Erziehungskonzept der Schule insbesondere über
  • die Lern- und Förderangebote,
  • Schullaufbahnen und Ausbildungswege (auch außerschulische),
  • Erziehungs- und Beratungshilfen, auch außerhalb der Gesamtschule.
  1. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte:
  • bei Schullaufbahnentscheidungen einschließlich der Entscheidung über Angebote in den Wahlpflichtbereichen,
  • bei Lern- und Erziehungsschwierigkeiten.
  1. Beratungstätigkeit in der Schule gibt es auch im Rahmen von:
  • Einzelfallhilfe – mit Zustimmung der Betroffenen.

Die im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit gewonnenen Erfahrungen werden bei der Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungskonzeptes der Schule, bei schülerinnen- und schülergerechten Unterrichtsformen sowie der Verbesserung der Schulorganisation berücksichtigt.

Wichtigste Träger und Trägerinnen der Beratung in unserer Schule sind die Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere die Klassenlehrerinnen und -lehrer, die ihre Arbeit im Rahmen von Jahrgangsteams koordinieren und organisieren. Sie werden von der Schulleitung, den Beratungslehrerinnen und -lehrern und von den Fachkräften für Schulsozialarbeit unterstützt. Bei Bedarf werden außerschulische Kooperationspartner hinzugezogen.

Wirksame Beratung ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen.

Dabei unterliegen die im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten der Verschwiegenheitspflicht.

Die Beratungstätigkeit wird in der eigenen Klasse von der Klassenlehrerin und/oder dem Klassenlehrer durchgeführt und koordiniert. Im Rahmen ihres allgemeinen beruflichen Auftrages nehmen die Lehrerinnen und Lehrer gegenüber den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten insbesondere folgende Beratungsaufgaben wahr:

  1. Erläuterung von Lernzielen, Lerninhalten, Lernverfahren
  2. Unterrichtung über individuelle Lernfortschritte oder Lernschwächen
  3. Informationen über mögliche Lernhilfen und Fördermaßnahmen
  4. Informationen über Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitshaltung, zur Förderung der Eigenverantwortlichkeit und zur Unterstützung des Lernens
  5. Empfehlungen mit dem Ziel, Interessen und Begabungen zu erkennen, zu wecken und zu entfalten sowie zur sozial emotionalen Erziehung und zur Überwindung geschlechtsspezifischer Rollenfestschreibungen beizutragen.
  6. Informationen über wichtige Bedingungen eines förderlichen Lernumfeldes
  7. Beteiligung an Gesprächskreisen der Erziehungsberechtigten zu Unterrichts- und Erziehungsfragen. (Themenbezogene Elternabende)
  1. Gemeinsame Beratung und persönliche Informationen zur Lern- und Sozialentwicklung und Beratung über die Schulabschlüsse  der Sekundarstufe I in Laufbahnkonferenzen
  2. Informationen über Gestaltung und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in den einzelnen Jahrgangsstufen (z.B. Projektwochen etc.)
  3. Unterrichtung der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler über die verschiedenen Differenzierungsformen der Gesamtschule
  4. Hilfe bei der Auswahl individuell angemessener Wahlpflichtfächer
  5. Rechtzeitige Berufsorientierung für Mädchen und Jungen
  6. Beratung beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe bzw. in vollzeitschulische Angebote der Sekundarstufe II anderer Schulen oder in die Berufsausbildung
  1. Bei Bedarf vermitteln die Lehrerinnen und Lehrer den Kontakt zur Beratungslehrerin bzw. dem Beratungslehrer oder zu den Fachkräften für Schulsozialarbeit unserer Gesamtschule.
  2. Die Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen setzt die Absprache mit der zuständigen Abteilungsleitung voraus.

An der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule bestehen abteilungsbezogene Beratungsteams.

Sekundarstufe I :

Das Beratungsteam für den Jahrgang 5/6 besteht aus dem Abteilungsleiter Herrn Hirscher, der Beratungslehrerin Frau Kabasakal und der Fachkraft für Schulsozialarbeit Herrn Wiese.

Das Beratungsteam für den Jahrgang 7/8 besteht aus dem Abteilungsleiter Herrn Gresser, dem Beratungslehrer Herrn Twellmann und der Fachkraft für Schulsozialarbeit Frau Niephaus.

Das Beratungsteam für den Jahrgang 9/10 besteht aus dem Abteilungsleiter Herrn Frigge, der Beratungslehrerin Frau Hochreuther und der Sozialpädagogin Frau Zach.

Sekundarstufe II :

Das Beratungsteam der gymnasialen Oberstufe besteht aus der Abteilungsleiterin Frau Dr. Ceska und je zwei Beratungslehrerinnen und -lehrern pro Jahrgang sowie den Fachkräften der Schulsozialarbeit.

  1. Entscheidungshilfen bei der Wahl der Veränderung von Fächern oder Lernbereichen oder bei der Wahrnehmung von Förderangeboten
  2. Informationsveranstaltungen zur WP-Wahl und zu möglichen Abschlüssen der Schulform Gesamtschule
  3. Informationen von Schülerinnen und Schülern sowie ihrer Erziehungsberechtigten über weiterführende schulische Angebote, über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
  4. Kontaktaufnahme mit und -vermittlung von schulexternen Kooperationspartnern
  5. Beratung zur Schullaufbahnplanung in der gymnasialen Oberstufe und den Bestimmungen zur Abiturprüfung
  1. Interessen- und Begabtenförderung
  2. Erfassung von Beeinträchtigungen und besonderem Förderbedarf
  3. Vermittlung von diagnostischer oder therapeutischer Hilfe
  4. Beratung und Hilfe bei Konflikten einzelner Schülerinnen und Schüler oder von Schülergruppen in der Schule
  1. Anregung von Maßnahmen zur Förderung von Interessen und Begabungen und zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen
  2. Anwendung diagnostischer Verfahren
  3. Mitarbeit bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Förderkonzepts der Schule
  1. Aufzeigen von Beratungsmöglichkeiten, Unterstützung, Ergänzung und Koordination von Beratungsaktivitäten
  2. Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen
  3. Mitwirkung an schulinterner Lehrerfortbildung
  4. Mitwirkung an der Weiterentwicklung von Schulprogramm und Schulprofil

Die Mitglieder jeder Beratungsgruppe koordinieren ihre Arbeit in regelmäßigen Besprechungen. Alle Beratungsgespräche werden dokumentiert, so dass ein effektiver Austausch der Beratungsteams gewährleistet wird.

Wenn das Lern- oder Sozialverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler, Schülergruppen oder Klassen beraten wird, werden die jeweilige Klassenlehrerin oder der jeweilige Klassenlehrer sowie ggf. Fachlehrerinnen und Fachlehrer zu den Besprechungen hinzugezogen und informiert.

Zur Koordination der innerschulischen Beratung führt Frau Breer Beratungskonferenzen durch, zu denen in der Regel die Beratungsteams der verschiedenen Jahrgänge, als auch die Berater und Beraterinnen mit speziellen Aufgabenbereichen eingeladen werden.

Es werden Absprachen und Vereinbarungen getroffen, die für alle Beratungsteams verbindlich sind. 

Spezielle Beratungsaufgaben und -bereiche sind:

  • Übergabe der 6., 8. und 10. Klassen an das zukünftig zuständige Team. An diesen Besprechungen nehmen neben den Beratungsteams auch die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer teil.

  • Regelmäßige Laufbahnkonferenzen, an denen die jeweiligen Beratungsteams, die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer sowie die unterrichtenden Fachlehrerinnen und Fachlehrer teilnehmen. In diesen Konferenzen soll über den Lernstand, die Lernentwicklung und Fördermöglichkeiten der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers sowie über notwendige erzieherische Maßnahmen (auf der Ebene der Klasse) beraten werden.

  • Pädagogisch-didaktische Beratung für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kolleginnen und Kollegen
  • Unterstützung von Projekten zu Bereichen des „individuellen Lernens“
  • Zusammenarbeit mit den Streitschlichtern
  • Kooperation mit den Drogenberatungslehrerinnen
  • Einzelfallberatung von Schülerinnen und Schülern
  • Pädagogische Konferenzen zu bestimmten Themenstellungen für interessierte Eltern
  • Kollegiale Fallberatung und Unterrichtshospitation
  • Analyse von Lern- und Leistungsproblemen und Entwicklung von Lösungsstrategien und Einfordern entsprechender Handlungsschritte bzw. Fördermöglichkeiten
  • Informationen über mögliche Ansprechpartner im außerschulischen Bereich
  • Einzelfallberatung der Schülerinnen und Schüler und Eltern in Krisensituationen

Wichtige Ziele des Programms „Erwachsen werden“ sind die Förderung und Entwicklung der sozialen und kommunikativen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler. Es soll sie befähigen, eigene Entscheidungen verantwortlich zu treffen und umzusetzen und in Konflikt- und Risikosituationen adäquat handeln zu können bzw. für Probleme eigene Lösungen zu finden und so ihr Leben verantwortlich „in die Hand zu nehmen“.

Alle Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 5 nehmen an einer Fortbildung zu Lions-Quest teil und setzen dieses Programm in einer dafür im Stundenplan festgesetzten Unterrichtsstunde ein.

Der „No Blame Approach“  ist eine lösungsorientierte Vorgehensweise in der Tradition systemischer und kurzzeittherapeutischer Ansätze von Steve de Shazer und Insoo Berg.

Dieser Ansatz bietet die Möglichkeit auf Schuldzuweisungen und Bestrafungen zu verzichten. Er vertraut auf die Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen, wirksame Lösungen herbeizuführen.

Heike Blum und Detlef Beck haben diesen Ansatz im Rahmen von Gewaltprävention an Schulen bundesweit vorgestellt.

Mittlerweile gibt es in Deutschland mehrere 100 Falldarstellungen und in den meisten Fällen konnte das Mobbing zeitnah beendet werden.

Der No Blame Approach ist eine klar strukturierte Methode im Umgang mit Mobbing und wird an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule stufenübergreifend von den Beratungsteams eingesetzt und evaluiert.

Grundlagen der Beratungsarbeit an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule sind

  1. klare, einvernehmliche Absprachen zwischen allen Beteiligten,
  2. regelmäßige frühzeitige gegenseitige Informationen über den Stand der jeweiligen Beratung in Dienstbesprechungen,
  3. vereinbarte Teilnahmeregelungen bezüglich Laufbahnkonferenzen, Dienstbesprechungen, Informations-Veranstaltungen, Elternabende etc.,
  4. Professionalität im Umgang miteinander und mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen und Schulleitung,
  5. Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Beratungskompetenz.
  1. Ordnungsmaßnahmen werden von der jeweiligen Abteilungsleiterin/dem jeweiligen Abteilungsleiter nach Absprache mit dem Beratungsteam beim Schulleiter beantragt.
  2. Die Kontaktaufnahme zu außerschulischen Einrichtungen (Jugendamt, Beratungsstellen etc.) wird in der Regel im Beratungsteam in Abspache mit der jeweiligen Klassenleitung beschlossen und der Ansprechpartner festgelegt. In dringenden Fällen kann die Klassenleitung den Kontakt herstellen und informiert zeitnah das Beratungsteam.
  3. Bei Gesprächen mit außerschulischen Einrichtungen wird die Abteilungsleitung informiert und bei Bedarf hinzugezogen.
  4. In besonderen Krisenfällen wird das jeweilige Beratungsteam umgehend informiert (in jedem Fall die zuständige Abteilungsleitung). Das Beratungsteam gibt die notwendigen Informationen zeitnah an die jeweilige Klassenleitung weiter.
  5. Regelmäßige frühzeitige Informationen über den Stand der Beratung in Dienstgesprächen
  6. Vereinbarte Teilnahmeregeln bezüglich Laufbahnkonferenzen, Dienstbesprechungen, Informations-Veranstaltungen, Elternabenden etc.

Das vorliegende Beratungskonzept dokumentiert den Stand der Beratungsarbeit an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule im Juni 2014 und ist Teil des Schulprogramms der Schule.