Förderverein der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule

Zweck und Ziele des Fördervereins

Der Verein der Freunde und Förderer der Gesamtschule des Ennepe-Ruhr-Kreises Sprockhövel-Haßlinghausen e. V. wurde bereits 1986 gegründet, ein Jahr bevor diese Schule die ersten Fünftklässler empfing. Ziel war und ist die ideelle und materielle Unterstützung der Schule und ihrer Schülerinnen und Schüler.

Der Verein fördert Projekte, die nicht oder nicht vollständig über den öffentlichen Etat der Schule finanziert werden können. So wurden beispielsweise ein Theaterkeller eingerichtet, die finanziellen Mittel für die Photovoltaik- und Windkraftanlage zur Verfügung gestellt und das Spielgerät auf dem A-Schulhof angeschafft.

Daneben fallen regelmäßig viele kleine Ausgaben an, etwa wenn Spiele für den Ganztag, Preise für Kultur- und Sportveranstaltungen oder Zuschüsse zu Schulveranstaltungen aller Art benötigt werden.

Schließlich ist die Unterstützung sozial bedürftiger Schülerinnen und Schüler, etwa bei Klassenfahrten, eine Selbstverständlichkeit.

Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel erzielt der Verein durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, aber auch durch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, wie beispielsweise beim allseits beliebten täglichen Schülerfrühstück, beim Kennenlernnachmittag der neuen Fünfer ebenso wie am Tag ihrer Einschulung, am Tag der offenen Tür …

Die persönliche Mitarbeit der Mitglieder des Vereins ist hierbei natürlich gleichermaßen unverzichtbar.

Werden Sie Mitglied. Mit einem Mindestbeitrag von 11,00 €; pro Jahr sind Sie dabei.

Beitrittserklärung

  • Vorsitzende: Nicole Reichmann-Malek
  • Stellv. Vorsitzende: Frau Zeitz-Hoyer, Frau Niephaus
  • Schriftführer: Frau Schmidt
  • Kassiererin: Frau Mexner
  • Beisitzer/innen: Frau Schenkel, Frau Gruhn Herr Morgenroth

S A T Z U N G
des Vereins der Freunde und Förderer der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule e. V.

§ 1
Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule e. V. und hat seinen Sitz in 45549 Sprockhövel-Haßlinghausen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 2
Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Gesamtschule und ihrer Schülerinnen und Schüler in ideeller und materieller Hinsicht.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Aufbringen von Leistungen zur Beschaffung von Lehr-, Lern- und Arbeitsmittel zur geistigen, körperlichen und sozialen Bildung und Ausbildung der Schülerinnen und Schüler, durch Unterstützung sozialbedürftiger Schülerinnen und Schüler.

Hierzu gehört auch die Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kräften der Bevölkerung im Einzugsgebiet der Gesamtschule.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 3
Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4
 Mittel des Vereins

  1. Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein
    a)  durch Mitgliederbeiträge
    b)  durch Spenden
    c)  durch sonstige Zuwendungen von öffentlicher und privater Seite
  2. Sie dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5
Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft kann von allen natürlichen und juristischen Personen erworben werden, die bereit sind, die satzungsgemäßen Ziele des Vereins zu fördern.
  2. Der Beitritt ist schriftlich zu erklären. Über die Annahme entscheidet der Vorstand.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt
    a) mit dem Tode des Mitglieds
    b) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand mit Wirkung zum jeweiligen Schul-Jahresende
    c) mit dem Ausschluß des Mitglieds durch Beschluß des Vorstandes.
    Ein Ausschluß ist zulässig, wenn das Mitglied den Interessen des Vereins vorsätzlich oder beharrlich zuwiderhandelt. Über einen Widerspruch des Mitglieds gegen einen Ausschluß entscheidet die Mitgliederversammlung.
    d) Alle nichtzahlenden Mitglieder werden nach dem zweiten Zahlungsversäumnis schriftlich benachrichtigt und gebeten, innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung zu geben. Erfolgt diese Rückmeldung nicht, erlischt die Mitgliedschaft.

§ 6
Mitgliedsbeiträge

Jedes Mitglied leistet einen Jahresbeitrag von 11,00 EURO. Der Jahresbeitrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr. Darüber hinausgehende Beträge werden als Spenden behandelt und auf Wunsch entsprechend bescheinigt.

§ 7
Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

§ 8
Die Mitgliederversammlung

  1. In jedem Schuljahr muss mindestens eine Mitgliederversammlung stattfinden, und zwar möglichst zwischen den Herbst- und den Weihnachtsferien. Die Einberufung erfolgt jeweils im Anschluss an die Herbstferien im Lande Nordrhein-Westfalen durch Aushang in sämtlichen Gebäuden der Schule und Veröffentlichung auf der Homepage der Schule und des Vereins jeweils unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.
    Weitere Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens 10 % der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe eine Einberufung verlangen. In diesem Fall erfolgt die Einberufung durch schriftliche Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.
  2. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlußfähig, sofern die Satzung darüber an anderer Stelle nichts Anderes bestimmt. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von einem Vorstandsmitglied und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
  3. Die Mitgliederversammlung beschließt grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins und eine Änderung seiner Satzung können nur mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
  4. Der Mitgliederversammlung obliegen die im Gesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere
    a)  Wahl des Vorstands
    b)  Wahl von 2 Kassenprüfern
    c)  Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstands
    d)  Entgegennahme der Kassenprüfungsberichte
    e)  Entlastung des Vorstands
    f)   Festsetzung der Beitragshöhe
    g)  Änderung der Satzung
    h)  Auflösung des Vereins

§ 9
Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, einem Schriftführer, einem Kassierer und zwei Beisitzern.
    Den Mitgliedern des Vorstandes wird folgende Einzelvertretungsvollmacht erteilt:
    Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter des Vorsitzenden oder einer der Stellvertreter des Vorsitzenden vertreten.
  2. Die Mitglieder des Vorstands werden für ein Schuljahr gewählt und versehen ihre Ämter unentgeltlich.
  3. Der Vorstand führt ehrenamtlich die laufenden Geschäfte des Vereins. Er beschließt mit einfacher Mehrheit und ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
  4. Wiederwahl ist zulässig.

§ 10
Kassenprüfung

  1. Auf einer Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Zeit eines Schuljahres zu wählen.
  2. Kassenprüfungen sind einmal jährlich durchzuführen.
  3. Die Wiederwahl jeweils eines Kassenprüfers ist zulässig.

§ 11
Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das nach seiner Liquidation verbleibende Vereinsvermögen an den Schulträger mit der Auflage, es ausschließlich für der Gesamtschule des Ennepe-Ruhr-Kreises in Sprockhövel-Haßlinghausen dienende Zwecke zu verwenden.

Eine Auswahl…

  • Die Kletterwand in der Kreissporthalle, offiziell eingeweiht am 25.08.2007
  • Das Klettergerüst auf dem A-Schulhof (Schuljahr 2006/2007)
  • Fahnenprojekt vom 1. bis 4. Mai 2008 (Schuljahr 2007/2008)
  • Die Solaranlage auf dem E-Gebäude, eingeweiht am 26. Januar 2008 (Schuljahr 2007/2008)
  • Schocken mit Niveau – ein Lesewettbewerb in der Chorklasse 6d (Schuljahr 2009/2010)

Weitere Beispiele

Der Förderverein hat darüber hinaus zahlreiche Aktivitäten in verschiedenen Bereichen unterstützt, oft schon mehrfach. Die folgende Liste ist unvollständig:

  • Be-Smart
  • Suchtprävention
  • Theaterpädagogisches Gender-Projekt
  • Umweltschutz-Wettbewerb
  • Theater gegen Mobbing
  • Sporttrikots