Schulordnung
Schulordnung
Vorwort
Schule ist ein Ort zum Arbeiten und Lernen, sie ist gleichzeitig auch Lebensort für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie für alle weiteren an der Schule tätigen Personen.
Freude am Lernen und Wohlfühlen sind wesentliche Voraussetzungen für gutes Gelingen. Natürlich gibt es auch in unserer Schule Konflikte und Auseinandersetzungen. Um diese möglichst vernünftig, gerecht und fair zu bewältigen, verpflichten wir uns mit dieser Schulordnung, die von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern gemeinsam erarbeitet wurde, freundlich und respektvoll miteinander umzugehen, uns gegenseitig zu helfen und uns an die vereinbarten Regeln zu halten.
Grundprinzipien des Miteinanders in unserer Schule sind Toleranz, gegenseitiges Vertrauen und
Verständnis sowie Engagement für alle schulischen Belange. Wir alle sorgen dafür, dass es keine
Diskriminierung von homo-, bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTIQ+) gibt. Mobbing und Cybermobbing gegenüber allen an der Schule arbeitenden Personen steht unter Strafe.
Wir suchen stets gemeinsam eine Lösung.
Grundsätzlich gilt:
- Unterrichtszeit ist Zeit zum Arbeiten und Lernen.
- Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. (Klingelzeichen beachten!)
- Der Unterrichtsraum, das Gebäude und das Schulgelände werden von uns sauber gehalten.
- Die unterrichtsfreie Zeit in der Schule dient der Erholung durch Ruhe und/oder Bewegung.
Verhalten von Lehrerinnen und Lehrern
Lehrerinnen und Lehrer arbeiten erfolgreich, wenn sie:
- sich sorgfältig auf den Unterricht vorbereiten,
- für angenehme Arbeitsbedingungen sorgen,
- Schülerinnen und Schüler in ihren Belangen ernst nehmen,
- denen helfen, die um Hilfe bitten bzw. erkennbar Hilfe benötigen,
- für die Einhaltung vereinbarter Regeln sorgen, ihre Pausenaufsichten ernsthaft wahrnehmen,
- helfen, Konflikte zu lösen.
Lehrerinnen und Lehrer stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler die ihnen zustehende bestmögliche Ausbildung, Erziehung und individuelle Förderung erhalten.
Verhalten von Schülerinnen und Schülern
Schulalltag und Unterricht sind erfolgreich, wenn Schülerinnen und Schüler mitarbeiten, ihre Interessen einbringen, sich kooperativ und verantwortungsbewusst verhalten.
- Dazu gehören:
- häusliche Arbeit und Lernzeitaufgaben zu erledigen,
- das nötige Material zu Unterrichtsbeginn auf den Tisch zu legen,
- vereinbarte Gesprächsregeln einzuhalten,
- Störungen des Unterrichtes zu vermeiden.
- Eigentum anderer muss respektiert werden und ist tabu, dies gilt auch für alle schulischen Einrichtungen.
- Schülerinnen und Schüler sorgen dafür, dass ihr Eigentum nie unbeaufsichtigt oder in nicht verschlossenen Räumen anderen zugänglich ist.
- Schülerinnen und Schüler reichen Informationen der Schule unmittelbar an ihre Eltern weiter.
Diese Regeln setzen die einzelnen Klassen mit ihren Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen in eine Klassenordnung um.
Verhalten von Eltern und weiteren Erziehungsberechtigten
Eltern unterstützen ihre Kinder am besten, indem sie sich Zeit nehmen für Gespräche mit ihren Kindern über den schulischen Alltag und ihre Probleme ernst nehmen.
Dazu gehören:
- Eltern sorgen für Teilnahme am Unterricht und Pünktlichkeit.
- Eltern sorgen dafür, dass die Kinder über die erforderlichen Materialien verfügen.
- Eltern unterstützen die Schule bei der Durchsetzung der Verbote (siehe unten).
- Eltern unterstützen ihre Kinder bei der Anfertigung häuslicher Arbeiten.
- Eltern halten regelmäßig Kontakt mit den Klassenlehrern und -lehrerinnen.
- Eltern nehmen aktiv am Schulleben teil.
Eltern sind verpflichtet, die Krankheit ihres Kindes unverzüglich mündlich oder schriftlich der Schule mitzuteilen, am Tag der Rückkehr in die Schule – spätestens nach sieben Tagen – wird eine schriftliche Entschuldigung, ggf. eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt.
Verhalten vor/nach dem Unterricht und in den Pausen
Wir beachten auch außerhalb des Unterrichtes die Regeln des Zusammenlebens. Wir vermeiden
Streit und schlichten Streit. Viele Erwachsene, Eltern, Hausmeister, Reinigungskräfte,
Mensapersonal, Sekretariatsangestellte gestalten die Schule mit. Selbstverständlich begegnen wir ihnen respektvoll und höflich, befolgen ihre Anordnungen.
Wir halten unsere Schule sauber und behandeln die Einrichtung und alles Material pfleglich. Wir helfen uns gegenseitig in schwierigen Situationen durch Auskunft, Streitschlichtung, erste Hilfe usw.
- Auf dem Schulweg (natürlich auch im Schulbus), halten wir uns an die Regeln des Zusammenlebens, weil dies bereits ein Teil unseres Schullebens ist und wir in der Öffentlichkeit als Repräsentanten unserer Schule gesehen werden.
- In den Pausen im Vormittag stehen für die Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Jahrgänge folgende fest zugewiesene Bereiche zur Verfügung:
Jahrgänge 5/6: Schulhof F, Schulhof K, Bibliothek (Frühbetreuung), bei Regen: K-Container
Jahrgänge 7/8: Schulhof E, bei Regen: Gebäude E EG + OG
Jahrgänge 9/10: Schulhof F/Verwaltung, bei Regen: F-Halle
EF-Q2: Stufenräume, Selbstlernzentrum E + F, Halle F
Die Schulbibliothek kann von allen Jahrgängen in der 1. Pause gegen Vorlage des Bibliotheksausweises genutzt werden.
- In der Mittagspause kann jede/r in der Mensa ein warmes Mittagessen einnehmen. Dabei sind besondere Zeiten zu beachten.
- An unserer Schule gibt es verschiedene Offene Angebote, die durch einen aktuellen Aushang bekannt gegeben werden. Hierbei gelten im Einzelnen besondere Regeln, an die wir uns halten.
- Das Sekretariat darf in der Regel nur in den großen Pausen und der Mittagspause aufgesucht werden.
- Lehrerinnen und Lehrer, die Aufsicht haben, sorgen dafür, dass die Pausen zur Erholung und Entspannung genutzt werden können.
- Lehrerinnen und Lehrer sind in wichtigen Fällen ansprechbar.
Verbote
- Die Schüler*innen ab Klasse 7 können auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten gemäß BASS 12-08. Nr.1 (Abs. 6) (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung) das Schulgrundstück in der Mittagspause verlassen, um nach Hause zu gehen. DieErziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass das Kind wieder pünktlich zum Unterricht erscheint. Hinweis: Die Aufsichtspflicht entfällt für Schüler*innen, die das Schulgrundstück verlassen.
- Essen und Trinken im Unterricht ist grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen vom Trinkverbot (Wasser aus wiederverschließbaren Trinkflaschen) entscheidet die Lehrkraft.
- Auf dem Schulgelände ist das Rauchen (auch E-Zigaretten) nicht gestattet.
- Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Feuerwerkskörper, Eddings, Laserpointer, Spraydosen aller Art und jugendgefährdende Medien dürfen nicht auf das Schulgelände gebracht werden.
- Das Tragen von Kleidung mit rechts-/linksextremen oder anderen verfassungswidrigen Symbolen ist untersagt, ebenso die Verwendung rassistischer Parolen und beleidigender oder provozierender Gesten (Handzeichen). Auch andere Kleidung oder Accessoires, die gegen gute Sitten verstoßen, andere beleidigen oder provozieren oder den allgemeinen Schulfrieden stören, können verboten werden.
- Illegale Drogen und Alkohol dürfen weder auf das Schulgelände gebracht, noch während des Schultages konsumiert werden.
- Smartwatches müssen im Unterricht ausgeschaltet sein.
- Kopfhörer oder In-Ear-Kopfhörer dürfen auf dem Schulgelände nicht genutzt werden. Nur im Rahmen der iPad-Nutzung für unterrichtliche Zwecke und nach Erlaubnis durch die Lehrkraft dürfen Kopfhörer genutzt werden.
- Schülerinnen und Schüler dürfen Handys auf dem Schulgelände nur ausgeschaltet mitführen. Es gilt der Beschluss zur Handyordnung (s.u.).
- Beim Verdacht auf Missbrauch (jugendgefährdende Dateien, rassistische Inhalte) werden die Geräte an die Polizei weitergegeben.
Handyordnung der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule
- Das Mobiltelefon sollte zu Hause bleiben. Werden Handys von Schüler*innen in der Schule mitgeführt, müssen diese ausgeschaltet in der Schultasche verweilen. Dies gilt für alle Schüler:innen der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule von Stufe 5 bis Q2.
- Im Unterricht und auf dem gesamten Schulgelände werden keine Mobiltelefone verwendet! Das impliziert auch keine Freigabe durch die Lehrkräfte!
- Bei Zuwiderhandlung werden die Mobiltelefone durch die entsprechende Lehrkraft abgenommen und im Sekretariat hinterlegt.
- Bei minderjährigen Schüler*innen erfolgt die Ausgabe ausschließlich an die Erziehungsberechtigten.
- Volljährige Schüler*innen können ihre abgenommenen Handys am selben Tag zu folgenden Zeiten abholen:
- Montags ab 15:05Uhr
- Dienstags: ab 13:20Uhr
- Mittwochs: ab 15:05Uhr
- Donnerstags: ab 15:05Uhr
- Freitags: ab 15:05Uhr
- An den Folgetagen nach Abnahme des Handys ist eine Abholung zu den üblichen Öffnungszeiten des Sekretariats möglich.
- Bei wiederholten Verstößen gegen die Handyregelung können Erziehungsmaßnahmen gemäß §53 (2) Schulgesetz NRW durchgeführt werden.
Hinweis: Schüler*innen sind während des Schulbetriebs telefonisch durch das Sekretariat zu erreichen. Ebenso können Schüler*innen in begründeten Fällen ihre Erziehungsberechtigten durch das Sekretariat erreichen.
Ausnahmen:
- Für medizinische Zwecke als auch für Zwecke bei denen Leib und Leben in Gefahr ist, darf das Handy für den entsprechenden Zweck genutzt werden (z.B. Diabetes, Notruf, etc.)
- Die Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe dürfen das Handy in den Freistunden und Pausen ausschließlich in den Stufenräumen verwenden.
- In einem notwendigen Kontext kann die Lehrkraft das Telefonieren eine telefonische Erreichbarkeit – temporär gestatten:
- Klassenfahrt
- außerschulischer Lernort
- dringender Anruf im Beisein der Lehrkraft, wenn das Sekretariat nicht besetzt ist (z.B. bei Krankheit, Unterrichtsausfall, etc.)
Einhaltung der Schulordnung
Alle beteiligten Gruppen lernen regelmäßig die Schulordnung in besonderen Veranstaltungen kennen, diskutieren und konkretisieren diese für ihre Lerngruppe. Dies bedeutet: Die Schulordnung wird in den Klassen zu Beginn eines jeden Schuljahres besprochen. (Dies ist im Klassenbuch zu vermerken.) Darüber hinaus ist die Schulordnung Thema der ersten Klassenpflegschaft des Schuljahres, die Jahrgangsstufenvereinbarungen werden auf der „Jahrgangsstufenpflegschaft“ thematisiert. Schülerrat, Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft und Schulkonferenz beraten zu Beginn eines jeden Schuljahres über notwendige Ergänzungen oder Korrekturen der Schulordnung.
Eine Schulordnung ist nur dann sinnvoll, wenn alle bereit sind, die vereinbarten Regeln einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass keine allgemein gültigen Reaktionen auf Verstöße formuliert werden können. Es gilt uneingeschränkt das Prinzip der Einzelfallprüfung.
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob bei Konflikten zwischen Schülerinnen/ Schülern die ausgebildeten Streitschlichter und Streitschlichterinnen zur Lösung herangezogen werden.
Regelverstöße sind sofort vor Ort von Fachlehrern und -lehrerinnen zu klären. Wenn der Konflikt nicht gelöst werden kann, suchen sie das Gespräch mit Klassenlehrern und Klassenlehrinnen. Klassenlehrer und -lehrerinnen nehmen dann, falls nötig, frühzeitig Kontakt mit den Eltern auf. Bei gravierenden Verstößen und wenn die Bemühungen nicht den gewünschten Erfolg haben, werden Beratungslehrer und -lehrerinnen bzw. die Sozialpädagoginnen und die Stufenleitung hinzugezogen.
Schlussbemerkung
Leitendes Ziel der Erziehung in der Gesamtschule ist es, junge Menschen zur Selbstständigkeit und zum friedlichen Miteinander in einer demokratischen Gesellschaft zu erziehen. Es gilt, vor allem ihre Fähigkeit und Bereitschaft zu entwickeln und zu festigen, mit Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Bildung und unterschiedlichen Interessen rücksichtsvoll zusammenzuleben. (Allgemeiner Teil der Richtlinien für die Sekundarstufe I der Gesamtschule)
Anmerkung:
Für die rot markierten Aussagen steht noch die Beschlussfassung auf der Lehrerkonferenz (18.02.25) und Schulkonferenz (11.03.25) aus. Diese werden anschließend umgehend aktualisiert.
Stand: 03.12.2024