Aufgaben im Bereich der Schulleitung

Der Schulleiter

Der Schulleiter (SL) ist letzten Endes für „alles“ verantwortlich.

Er ist zuständig für:

  • Außenvertretung der Schule
  • Beratung des pädagogischen Personals
  • Entscheidung über die Unterrichtsverteilung, Klassen- und Kursbildung
  • Erstellung von Leistungsberichten für Lehrer (L) und Lehrerinnen (L‘) zur Vorbereitung der dienstlichen Beurteilung durch die Schulaufsicht,
  • dienstlichen Beurteilungen für L und L‘,
  • Endgutachten für Lehramtsanwärter und -anwärterinnen
  • allgemeine organisatorische und pädagogische Koordination („Schulprogramm„)
  • rechtliche und inhaltliche Kontrolle aller Beschlüsse und ihrer Durchführung
  • Zeichnung von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen
  • Vorbereitung und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen
  • Genehmigung von Schulwanderungen sowie -fahrten und anderen Schulveranstaltungen
  • Beurlaubungen von L und L‘ sowie Genehmigung von Sonderurlaub bis zu 5 Tagen im Kalenderjahr
  • Beurlaubungen von Schülern und Schülerinnen
  • Entscheidung über die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen
  • Planung der Verwendung der Haushaltsmittel
  • die Sekretariatskräfte

Der stellvertretende Schulleiter und Organisationsleiter

Der stellvertretender Schulleiter und Organisationsleiter (OL‘) vertritt bei dessen Abwesenheit den Schulleiter.

Er ist insbesondere zuständig für:

  • Durchführung des Abiturs
  • Vorbereitung der Unterrichtsverteilung (UV)
  • Stundenpläne, Vertretungspläne, Aufsichtspläne
  • alle Statistiken für das Ministerium
  • Terminplan
  • Organisatorische Aspekte aller Differenzierungsmaßnahmen
  • Gebäude und Schulgelände, Hausmeister
  • Schulbus, Schulweg
  • schulinterne Regelungen zum Unfallschutz, für Sicherheitsbeauftragte und im Bereich des Schulgesundheitswesens
  • Verwaltung der Haushaltsmittel

Didaktische Leiterin

Die Didaktische Leiterin (DL) ist zuständig für stufen- und fächerübergreifende pädagogische und didaktische Belange.

Sie ist zuständig insbesondere für:

  • Entwicklung des Schulprogramms, Delegation der Verantwortung zur Weitergestaltung
  • Inhalt und Organisation des Ganztagsbereichs
  • stufen- und fächerübergreifende Koordination von Beratung, Differenzierung, Projekten, Fördermaßnahmen, Methoden, Inhalten, Arbeitsstunden, häuslicher Arbeit
  • inhaltliche Kontrolle der Arbeit der Fachkonferenzen (z.B. Unterrichtspartituren, Vergleichbarkeit der Leistungsbewertung)
  • Informationsschriften für Schüler und Schülerinnen sowie Eltern
  • Planung und Durchführung von innerschulischen Fortbildungen für L und L‘
  • Information über außerschulische Fortbildungsveranstaltungen
  • Organisation und Leitung pädagogischer Gesprächskreise, auch unter Beteiligung von Eltern
  • Koordination der Lernstandserhebungen in Zusammenarbeit mit den Fachkonferenz- Vorsitzenden, dem Abteilungsleiter II und der stellvertretenden Schulleiterin
  • Praktikantinnen und Praktikanten

Abteilungsleitungen

Die Abteilungsleitungen sind insbesondere zuständig für pädagogische und organisatorische Koordination innerhalb der Abteilung:

  • Aufnahme von Schülern und Schülerinnen in Absprache mit dem Schulleiter
  • Klassen- und Kurszusammensetzung in Absprache mit dem Schulleiter
  • Vorbereitung und Durchführung der Differenzierung
  • Beobachtung der Leistungsbewertung und Beratung der unterrichtenden Fachkräfte
  • Beratung der in der Abteilung unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer
  • inhaltliche und organisatorische Vorbereitung von Projekten
  • Erstellung von Klausurterminplänen
  • Kontrolle der Durchführung von Konferenzbeschlüssen im Hinblick auf das Schulprogramm
  • Beratung des Schulleiters bei der Erstellung von Leistungsberichten, dienstlichen Beurteilungen
  • Beratung und Information der Eltern der Abteilung
  • Klassen- und Jahrgangsstufenkonferenzen in Absprache mit den Klassenlehrkräften
  • Inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von Teamsitzungen
  • Teilnahme an den Zeugniskonferenzen der Jahrgangsstufe
  • Verantwortung für die ordnungsgemäße Erstellung der Zeugnisse mit Ausnahme der Abschluss- und Abgangszeugnisse
  • Formale Kontrolle der Klassen- und Kursbücher
  • Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung und -organisation
  • Mitarbeit bei der Erstellung der Schulstatistiken