Kooperation zwischen Schulleitung und Kollegium

Zur Optimierung der Arbeitsbedingungen des Kollegiums und der Verbesserung der pädagogischen Arbeit ist eine verlässliche, zielorientierte, partnerschaftliche und kontinuierliche Kooperation notwendig.

Dies wird in Zusammenarbeit mit den Schulleitungsmitgliedern erreicht durch:

  • Verstärkte Präsenz in den Gebäuden und in den Lehrerzimmern.
  • Schnellere Auffindbarkeit im Unterricht und in Freistunden durch Aushängen der Stundenpläne am Dienstzimmer und in den Lehrerzimmern.
  • Präsenz besonders während der Projektwochen.
  • Anwesenheit nach persönlicher Absprache auch nach Unterrichtsschluss.
  • Grundsätzliche Unterstützung der von Fachlehrern/-lehrerinnen und Klassenlehrern/-lehrerinnen getroffenen rechtmäßigen Maßnahmen durch die Schulleitungsmitglieder. Eine Zurücknahme oder Veränderung einer solchen Maßnahme kann nur nach Rücksprache mit den jeweiligen Klassenlehrern/-lehrerinnen oder Fachlehrern/-lehrerinnen erfolgen.
  • Frühzeitige und umfassende Vorbereitung außerunterrichtlicher Veranstaltungen und Projekte. Diese Arbeit wird von den jeweils beteiligten Lehrern, Lehrerinnen, Schülern, Schülerinnen und der Schulleitung geleistet. Die Koordinierung innerhalb der Schulleitung wird folgendermaßen wahrgenommen: Für Fragen der inhaltlichen Koordinierung ist der didaktische Leiter zuständig; für organisatorische Fragen sind die Organisationsleiterin und die Stufenleiter zuständig.
  • Die Präsenz des Schulleiters, der stellvertretenden Schulleiterin und des didaktischen Leiters bedeutet grundsätzlich auch, für das Kollegium ansprechbar zu sein.

Transparenz

  • Die Fachkonferenz (FK) legt dem Schulleiter (SL) in begründeten Fällen Personalwünsche zur Uunterrichtsverteilung (UV) für das kommende Schuljahr vor, die vom SL grundsätzlich nur nach Absprache mit den betroffenen Lehrern/Lehrerinnen geändert werden soll. Die Lehrer/Lehrerinnen sollen sich hinsichtlich ihrer Wünsche zur UV innerhalb der FK abstimmen und dann ihre jeweiligen begründeten Wünsche des SL vorlegen. Darüber hinaus besteht der dringende Wunsch, wie in Jahrgang 5 und 6, auch in den weiteren Jahrgängen möglichst wenige Kollegen und Kolleginnen pro Klasse einzusetzen, um sowohl die erzieherische Arbeit als auch die fachübergreifenden Kompetenzen im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Richtlinien zu fördern.
  • Klare Zuständigkeiten verhindern Konflikte und ermöglichen die schnellere Lösung von Problemen oder Fragen und entlasten dadurch andere Mitglieder der Schulleitung. Hierfür ist ein schulinterner Geschäftsverteilungsplan hilfreich. Dieser von der Schulleitung zu erarbeitende schulinterne Geschäftsverteilungsplan wird abschließend mit dem Kollegium abgestimmt.
  • Ein Jahresterminplan soll über langfristige Termine frühzeitig informieren. Darüber hinaus muss in begründeten Fällen die Verlegung von einzelnen Terminen auch kurzfristig möglich sein. Auf eine solche Terminverlegung muss das Kollegium allerdings besonders aufmerksam gemacht werden.
  • Informationen zu und Beteiligung an Entscheidungsprozessen müssen für alle gleich gut möglich sein. Hier auftretende Probleme können mit der Schulleiterin, dem didaktischen Leiter und dem Lehrerrat direkt besprochen werden. Notwendig ist allerdings immer auch die Bereitschaft des Kollegiums, mitgestalten zu wollen und dies dann auch zu tun.