Unterrichtspartitur

Unterrichtspartituren sind Kooperations- und Koordinationspläne für die Arbeit in den Jahrgangsstufen. Sie dienen in erster Linie dazu, in Jahrgangsplanungen kenntlich zu machen,

  • welche Vorhaben in der Unterrichtszeit vorkommen sollen,
  • welche Vorhaben sich inhaltlich und zeitlich planvoll aufeinander beziehen,
  • welche Kernkompetenzen in welchen Unterrichtsvorhaben im Vordergrund stehen,
  • welche Aufgabentypen als Klassenarbeiten gestellt werden,
  • was u. a. den Rhythmus des Unterrichtsgeschehens mitbestimmt, insbesondere Aktivitäten des Klassen- oder Schullebens, die mit dem Unterricht in Zusammenhang stehen und vor- und nachbereitet werden müssen.

Diese Art der Jahrgangsplanung erleichtert auch die weiter greifenden Ziele,

  • den Unterricht in den Lernbereichen und Fächern zu koordinieren, wo dies aus inhaltlich-thematischen, methodischen, arbeitstechnischen oder organisatorischen Gründen nahe liegt – koordinierender fächerübergreifender Unterricht – und
  • Gelegenheiten für integrierende fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben vorzusehen und solche Vorhaben zu initiieren – integrierender fächerübergreifender Unterricht -, der verbindlich durchzuführen ist.

Partiturübersicht

Die folgenden Unterrichtspartituren gelten für das Schuljahr 2024-2025.

Stand: 26.08.2024