1. Die regelmäßige Ausgabe von Selbsttests pro Monat entfällt.

2. Es kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.

3. Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg.

Bei positiv getesteten Personen wird stattdessen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen mindestens eine medizinische Maske zu tragen.

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben. Bei einer positiven Testung ist unverzüglich das Sekretariat zu informieren.

 

Wir bitten Sie, die aktuellen Schreiben vom Ministerium für Schule und Bildung für das Schuljahr 2022/2023 zu lesen und zu beachten:

Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten

Brief der Ministerin an die volljährigen Schülerinnen und Schüler

Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen ab dem 01.02.2023