Informationen zur Anmeldung neue 5er

Anmeldeverfahren für die Anmeldung für die Klasse 5 des kommenden Schuljahres

direkter Link zur Anmeldeseite

Es wird keine Anmeldegespräche geben, weil wir die Infektionsgefahren bei großen Wartegruppen vermeiden möchten.

Die Anmeldungen werden stattfinden am 30.Januar von 10:00 – 16:00 Uhr und an den Tagen 1.-3.Februar zu den üblichen Bürozeiten des Sekretariates.

Die Vorstellung des Kindes ist nicht erforderlich.

Am 30. Januar stehen Kolleginnen und Kollegen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Dafür stehen Räume im F – Gebäude zur Verfügung. Hier kann es zu Wartezeiten kommen.

Zu allen anderen Zeiten werden lediglich die Unterlagen entgegengenommen und geprüft.

Helfen Sie uns bitte im Vorfeld:

Reichen Sie frühzeitig bitte VOR den offiziellen Terminen folgende Unterlagen bei uns ein:

  1. Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben.
  2. Kopie der Geburtsurkunde und der Personalausweise der Erziehungsberechtigten.
  3. Bei geschiedenen Eltern: Sorgerechtsurteil bei getrenntem Sorgerecht
  4. Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsbescheinigung

An den Tagen 30.01., 1.-3.02. benötigen wir dann nur noch das ORIGINAL-Zeugnis der Klasse 4 (keine Kopie!) und die Anmeldescheine, die Sie von den Grundschulen erhalten (alle 4!).

Sollten wir Kinder ablehnen müssen werden Sie zeitnah unter Rücksendung der Originalzeugnisse und der Anmeldescheine informiert.

 

Unterricht bis zu den Weihnachtsferien

! Achtung – die Klassen- und Kursarbeitsliste wurde aktualisiert (13.12.20) !

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Liebe Eltern!

Die Entscheidung der Landesregierung am Freitagmittag hat uns ebenso unvorbereitet getroffen wie Sie und euch.

Folgenden Regelungen gelten für die kommende Woche, sofern das Ministerium uns nicht ein weiteres Mal überrascht:

  1. Unterricht in den Klassen 5 – 7 findet normal statt. Sollten Sie als Eltern Ihre Kinder lieber zu Hause lassen wollen, genügt ein kurzer Hinweis an die Klassenleitung. Wegen des dramatischen Infektionsgeschehens raten wir dringend dazu, die Kinder NICHT in die Schule zu schicken!
  2. Alle Klausuren der Jahrgangsstufe 7 und 8 werden auf das kommende Kalenderjahr verschoben. (siehe Liste)
  3. Alle Klausuren der Jahrgänge 9 bis Q2 finden nach Plan statt. Hier gilt Anwesenheitspflicht für Schülerinnen und Schüler, unabhängig von der generellen Befreiung vom Präsenzunterricht. Die Kommunikationsprüfungen in der Oberstufe finden statt. Auch die für Freitag vorgesehenen Nachklausuren werden stattfinden.
  4. Am Freitag finden Nachklausuren für die Jahrgänge 9 und 10 statt. Entsprechende Informationen erfolgen frühzeitig.
  5. Materialien für den Distanzunterricht werden über die abgesprochenen Kanäle an die Schülerinnen und Schüler verteilt, Materialien für Differenzierungs-Kurse liegen, falls keine anderen Infos erfolgen, auf der Cloud.
  6. Die Weihnachtsgottesdienste fallen aus.

Haltet Abstand, tragt Masken, bleibt gesund!

C. Uessem, Schulleiter

 

Download: Geänderte Klassenarbeitstermine 2020-21 – Halbjahr 1

Offizielle, gekürzte Informationen des Schulministeriums zur aktuellen Corona-Lage an Schulen in NRW. Die Langversionfinden Sie am Ende des Beitrags unter „weiterlesen“.

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
[…]
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
[…]
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18.
Dezember 2020.
[…]
Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen.
[…]
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
[…]

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter“