Durchgängiger Präsenzunterricht ab dem 31. Mai 2021 

Laut Entscheidung des MAGS NRW findet ab Montag, 31. Mai 2021, für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule wieder ein durchgängiger Präsenzunterricht mit Nachmittagsunterricht statt

Die Mensa ist von da an wieder montags, mittwochs und freitags geöffnet. Auch unsere Cafeteria bietet ein Schulfrühstück und einen Außer-Haus-Verkauf wieder an.

Die bestehenden Hygienevorgaben (Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Die Testtage sind einheitlich am Dienstag und Donnerstag jeweils in der ersten Unterrichtsstunde.

Wir zeigen die rote Karte gegen Diskriminierung

Wir zeigen die rote Karte gegen Diskriminierung

Zeichen setzen am 17.5., dem Internationalen Tag gegen Homo-, Trans- und Biphobie (IDAHOBIT)

„Homo- und Transphobie, sowas geht gar nicht, so Abiturientin Rika, inzwischen die Dienstälteste der AG Vielfalt, die seit vielen Jahren regelmäßig Aktionen unter dem Motto“Schule ohne Rassismus-Schule der Vielfalt“ an der WKGe durchführt. „Es ist immer wieder wichtig darüber aufzuklären, dass niemand wegen seines Andersseins diskriminiert werden darf.“ Leider geschieht das auch unter eigentlich gut aufgeklärten Menschen auch an unserer Schule. Abwertende Bemerkungen über Äußerlichkeiten, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderungen, Geschlecht und eben über Transidentität oder sexuelle Orientierung gibt es öfter. Mo aus dem 8.Jahrgang sagt dazu: „Ich denke, dass sich an unserer Schule schon viel gemacht wird, aber ich würde mich wünschen, dass Mitschüler*innen und Lehrer*innen schneller auf blöde Kommentare reagieren, damit sich die Betroffenen nicht alleine fühlen.“

Kinder und Jugendliche können sich Hilfe an vielen Stellen suchen. Nicht nur bei ihren Lehrer*innen oder der Schulsozialarbeit, sie können auch bei der AG Vielfalt und der Schülervertretung (SV) tun. „Jugendliche können sich gegenseitig manchmal sogar besser verstehen und unterstützen.“, findet Alina, Mitglied der SV, die es wichtig findet sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu engagieren. In diesem Jahr müssen pandemiebedingt große Aktionen ausbleiben, da war der Vorschlag des Netzwerkes Schule-der-Vielfalt „Rote Karte zeigen“ sehr passend. Da Schule zur Zeit häufig digital stattfindet haben wir die rote Karte auf Schul-IPads und Handys geladen.

Durchgeführt wurde die Aktion von Schüler*innen SV und ihrer Lehrerin Frau Jungfleisch, den Schüler*innen der AG Vielfalt und vom AK Schule ohne Rassismus-Schule der Vielfalt ist, dem z.Z 6 Personen aus dem Kollegium angehören. Danke an alle, die mitgemacht haben.

Christine Niephaus

Rückkehr in den Wechselunterricht ab Montag, 10.05.21 

Am kommenden Montag, 10.05.21, kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 9 und der EF wieder in den Wechselunterricht zurück.

Für die EF gilt:

Gruppe A erscheint in der ersten Woche (ab 10.5.) am Montag/Mittwoch/Freitag und Gruppe B am Dienstag/Donnerstag.

Woche Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
10.-14.05.

(KW 19)

Gruppe 1 Gruppe 2

Jg. 79: Kursarbeiten

Gruppe 1

Jg. 7 – 9: WP-Arbeiten

Christi Himmelfahrt bewegl. Ferientag
17.-21.05.

(KW 20)

Gruppe 2 Gruppe 1 Gruppe 2

Jg. 10:

ZP Deutsch

Gruppe 1

Jg. 10:

ZP Englisch

Gruppe 2
24.-28.05.

(KW 21)

Pfingsten Pfingsten Gruppe 1 Gruppe 2

Jg. 10:

ZP Mathe

Gruppe 1

 

Klausurtage/Kursarbeitstage:

Am Dienstag, 11.05., und Mittwoch, 12.05., sind Klausurtage für alle Klassen der Jahrgänge 7 bis 9. Alle Schüler/innen der Jahrgänge kommen an diesem Tag nur für die Arbeit in die Schule und haben weder davor noch danach Unterricht.

An den Terminen der Zentralen Abschlussprüfungen des 10. Jahrgangs nehmen ebenfalls alle Schülerinnen und Schüler teil.

 

Corona-Selbsttests

Von Montag bis Donnerstag finden in der SI in der ersten Unterrichtsstunde (1. bzw. 2. Std) wöchentlich die Corona-Selbsttestungen statt.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich erscheint.

Sollten Schüler/innen verspätet erscheinen und demzufolge nicht mehr an den Testungen teilnehmen können, können sie an diesem Tag ohne einen negativen Coronatestnachweis nicht am Präsenzunterricht teilnehmen (gemäß § 1 Absatz 2 CoronaBetrVO) und müssen das Schulgebäude unverzüglich verlassen.

Die so entstehenden Fehlzeiten gelten jedoch als entschuldigt. Der versäumte Unterricht ist nachzuholen.